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Autor Thema: Wechsel des Stromanbieters  (Gelesen 2915 mal)

lissi805

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Wechsel des Stromanbieters
« am: 23. Juni 2013, 09:36:02 »

Hallo ,

ist ein Wechsel des Stromanbieters in der WVP möglich ?
Wer hat Erfahrungen damit gemacht?

Ich wollte wechseln , in allg. Geschäftsbedingungen steht jedoch :
" Insolvenz , WVP , Restschuldbefreiung " ist ein Grund das es zu keinen
Vertragsabschluß kommt .

Sollte man es dennoch probieren?

Danke für Antworten.
lissi805
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timon28

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Re: Wechsel des Stromanbieters
« Antwort #1 am: 23. Juni 2013, 13:26:14 »

Hallo Lissi

möglich ist es. Ich konnte sogar in der Insophase wechseln. Hab später allerdings einen Wechsel probiert und wurde von einem Anbieter abgelehnt.
Da der TH/IV mit dem Stromanbieter rein gar nichts zu tun hat, erst recht nicht in der WVP, ist ein Wechsel des Stromanbieters möglich. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass man abgelehnt wird.
Wobei sich mir die Frage stellt, mit welchem Recht man abgelehnt wird. Vom Recht des Anbieters, sich die Kunden aussuchen zu können, abgesehen.
Ich wurde auch von einem Anbieter abgelehnt. Auf meine Nachfrage warum, bekam ich natürlich keine zufriedenstellende Antwort. Mein Hinweis, dass in der Vergangenheit die Stromkosten von mir anstandslos bezahlt ohne Schwierigkeiten, nützte nichts. Und vom pfändungsfreien Einkommen war und ist das auch möglich. Und da man nachweislich eine Wohnung hat, müssen die Kosten ja von irgendwas bezahlt worden sein, denn von Rückständen beim bisherigen Stromversorger stand und steht schliesslich nichts in der Schufa.

Also Lissi, einfach ausprobieren, es kann ja nix mehr passieren, als dass man abgelehnt wird. Und wenn man doch angenommen wird und dabei auch noch Stromkosten sparen kann (erst recht bei der monatlichen Vorauszahlung, nie einen Anbieter mit jährlicher Gesamtvorauszahlung wählen) umso besser  :wink:

Schönen Sonntag
timon28


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lissi805

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Re: Wechsel des Stromanbieters
« Antwort #2 am: 23. Juni 2013, 16:20:57 »

Hallo timon28,

ich bin zur Zeit bei dem Grundversorger, hier im Ort.

Besteht ein Risiko , wenn ich den Antrag für den neuen Stromanbieter
ausfülle, die dann alles  kündigen bei dem jetztigen und erst dann merken ,
das ich in WVP bin .
In den AGB steht , das Sie sofort die Versorgung einstellen können , wenn
man in der Insolvenz , WVP oder Restschuldbefreiung ist.
Könnte es dann sein , dass mich der Grundversorger auch ablehnt und ich ohne Strom
da stehe?
Oder sollte ich gleich mal nachfragen bei dem neuen Anbieter ?

Gruß  lissi
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alice

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Re: Wechsel des Stromanbieters
« Antwort #3 am: 23. Juni 2013, 17:38:15 »

Hallo,

ich bin seit Jahren bei yello (schon vor dem Beginn meiner Inso)und wollte zu e wie einfach wechseln.
Habe erst dort angerufen und nachgefragt, sie meinten sie würden niemanden nehmen, der in der Inso ist.
Bei manchen Dingen muß man einfach mal 6 Jahre abwarten.

LG Alice
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timon28

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Re: Wechsel des Stromanbieters
« Antwort #4 am: 23. Juni 2013, 19:01:29 »

Halloo

also ein Risiko dürfte nicht bestehen, denn die Grundversorgung darf doch nicht verwehrt werden. Oder weiss da jemand etwas anderes?
In anderen Fällen ist das doch so: geht ein Anbieter pleite, dann übernimmt automatisch der örtliche Grundersorger die Stromversorgung.
Man soll ja eben nicht ohne Stromversorgung dastehen. Theorie: Man ist in der Inso, bzw. WVP, ist bei einem Pleiteanbieter und der Grundversorger übernimmt nicht wegen einer Inso oder WVP. Was dann?

Bei mir war der Wechsel jedenfalls recht problemlos gewesen, trotz IV und WVP. Oder ich hab einfach nur Glück gehabt. Der "schiefgegangene" Versuch jedenfalls kam später und störte mich danach dann auch nicht mehr, effektiv hätte ich rechnerisch auch bloss ein paar Euros eingespart pro Monat. Und wegen maximal 5 Euro pro Monat wechseln?

Zum Schuss seh ichs so: einfach den Antrag stellen, es kann nix mehr passieren, als das abgelehnt wird. Denn die Schufaafrage machen die ja ehe sie den Antrag annehmen, und im Antragsformular steht ja (vor allem bei den Onlineanträgen) steht ja keine Frage drin nach Inso oder ähnlichem.

LG Timon28

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HausH

Re: Wechsel des Stromanbieters
« Antwort #5 am: 23. Juni 2013, 19:41:12 »

hi lissi,

ich habe das auch versucht, eine Vorweganfrage geschickt als ich in der Anfangsphase der Insolvenz war(bin jetzt in der WVP). Wurde bei mir abgelehnt, eben wegen der Privatinsolvenz. Bin jetzt immer noch beim Grundversorger(Stadtwerke), werde da auch bleiben denn die sind korrekt, wenn auch ein wenig teurer. Ich schmunzel immer wenn ich im Fernsehen sehe das irgendwelche billiganbieter in den konkurs gehen und die Kunden geprellt werden...das hat man vom Sparen. Ganz schlimm war ATU, da hatte ich eine Karte, die ich eigentlich auch kaum nutzte, mit dem ersten Schufaeintrag haben die mir gekündigt. Ich sg nur Pech gehabt, meine Autoteile krieg ich auch woanders :wow:

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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