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Autor Thema: Kosten des Verbraucherinsolvenz als Außergewöhnliche Belastung von FA ...  (Gelesen 3695 mal)

wollter001

  • Gast

Hallo                                                                                                                                                                                                                                                                     Meine Frage?????                                                                                                                                                                                                                                             kann man bei Einkommensteuererklärung (Finanzamt) nach 6 Jahre WHP, Gesamtkosten des Verbraucherinsolvenz (TH Vergütung + Gerichtskosten) als Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anzurechnen lassen.??????
Scheidungskosten werden berücksichtig ??????.
 
mfg wollter 001
« Letzte Änderung: 03. April 2014, 01:01:22 von wollter001 »
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Prinz Eisenherz

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nun  :wink: Hallo.

Nun weiß ich nicht ob Sie die Presse gelesen haben, wonach Scheidungskosten zukünftig nichrt mehr vor der Steuer absetzbar sein sollen. Dennoch raten Lohnsteuerhilfevereine dazu bei der Lohnsteuer entsprechen Bogen des Finanzamts auszufüllen, steht da geschrieben. Wahrscheinlich oder prüft man laut Pressemeldungen derzeit ob Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine dagegen Gerichtlich vorgehen.weiter habe ich gelesen, das man bei Ablehnung dagegen Einspruch gelten machen soll.

Nun ich kann mir aber auch vorstellen, dass wenn immer mehr Steuerprivilegien wegfallen oder auch eine Steuererklärung (sprich Bierdeckelsteuer )einfacher wird noch mehr Menschen in der Lage sind, ihre Steuererklärung selber zu machen eigentlich auch Lohnsteuerhilfevereine zunehmend von normalen Arbeitnehmer oder Rentner nicht mehr benötigt werden.
Die Folge wären ja dann auf kurz oder lang absehbar.

Nun suche ich hier nicht nach einen entsprechenden § der auf deine Frage eine gescheite aber oft auch von vielen nicht zu verstehenden Amtsdeutsch geschrieben ist.

Vom Hörensagen meine ich aber zu glauben, dass die gestundeten Gerichtskosten usw. nicht Steuerlich absetzbar sind ?

Nun was nun die Kosten des TH betrifft, so nimmt er sich die bei mir aus der Masse des gepfändeten. Ja und diese gepfändeten Beträge werden bei mir, soweit ich weiß nicht Steuerlich innerhalb meiner Einkommenssteuererklärungen gesondert berücksichtigt.

So, nun lasse ich mich da sicherlich gerne eines besseren belehren.

Gruß Prinz Eisenherz
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waldi


                                                                                                                                                                                        Meine Frage?????
Gerade noch rechtzeitig zum ersten April ...

Allerdings: Wenn die Höhe des Schuldenerlasses in der Einkommensteuererklärung als steuerpflichtiges Mehreinkommen aufgeführt ist, sollten die hierzu angefallen Kosten entsprechend steuermindernd sein.

Aber dies vielleicht auch nur einmal im Jahr, nämlich am ersten Tag des vierten Monats.
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Prinz Eisenherz

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 :lollol: APRIL- APRIL.
Denk daran, es kommt auch noch der erste MAI und damit das MAIKÜKEN.

:whistle:dann heißt es der Mai ist gekommen  :hi:
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Insokalle


Und dann wundern Sie sich, dass Sie aus diversen Foren rausfliegen?

Zu finden ist u.a.:
FG Köln, Urteil vom 23. Mai 2013 - Az. 6 K 2216/08
Der Einkommensteuerbescheid vom 17.12.2009 wird dahingehend geändert, dass die Vergütung an den Insolvenztreuhänder in Höhe von 28.272,83 € als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das FG hat die Revision zugelassen. Das FA hat sie eingelegt. BFH hat wohl noch nicht darüber entschieden.
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Prinz Eisenherz

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Nun Insokalle.

Ich vermute mal, Sie meinen mich mit dem rausfliegen !
Nun, bezieht sich dieser erste Satz  auf dass mit dem 01 April ?
Es ist doch aber so, dass selbst in der Presse leute am 01 April mal verulkt werden.
So Humorlos sollte man doch nicht sein.
Ich beabsichtige doch niemand zu Beleidigen oder zu verletzen.
Ja und wenn man dann keine Smileys setzen sollte weil einige sich daran Stören mögen, warum stehen diese denn hier drin.

Nun habe ich den Hinweis oder die Antwort  auf gestellte Frage von Wollter und die Antwort von Wollter auf meinem etwas längere Antwort als Aprilscherz verstanden.

Ich bin jemand der Leihe in Rechtsfragen ist und mir eigentlich nicht die Mühe machen möchte, in erster Linie auf gestellte Frage das ganze Internet durchzuforsten ob ich auf eine Frage ein passendes Gerichtsurteil dazu finde oder ein Gesetzestext mit seinen vielen §§§§§§§§§§§§§§.

Es ist halt nur eine Wiedergabe dessen was ich aus der Presse weiß oder aus meinen Erfahrungen heraus niedergeschriebene Eigenmeinung.
Ich erhebe nicht den Anspruch, dass ich Lösungen kenne.
Da ich dabei aber niemanden Verletze ist es für mich kein Grund jemanden aus einem Forum zu verbannen.



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