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Autor Thema: Krankengeld  (Gelesen 1789 mal)

MissMarple

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Krankengeld
« am: 15. Dezember 2009, 14:11:48 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der WVP und bin seit fast 3 Monaten krankgeschrieben (beziehe seit dem 09.11. Krankengeld)
und möchte gerne wissen, ob ich dies meinem TH und dem Gericht mitteilen muss.

Mein Krankengeld liegt im Gegensatz zu meinem Gehalt unter der Pfändungsgrenze.

Vielen Dank im Voraus

MissMarple
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2009, 14:14:02 von MissMarple »
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paps

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Re: Krankengeld
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2009, 20:34:37 »

Zwar spricht 295 InsO nicht asudrücklich davon, ein gemindertes Einkommen anzuzeigen.
Jedoch würde ich im Interesse des Verfahrens und zur Vermeidung unnötiger Rückfragen eine Mitteilung machen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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