"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Krankengeld  (Gelesen 1791 mal)

MissMarple

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Krankengeld
« am: 15. Dezember 2009, 14:11:48 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der WVP und bin seit fast 3 Monaten krankgeschrieben (beziehe seit dem 09.11. Krankengeld)
und möchte gerne wissen, ob ich dies meinem TH und dem Gericht mitteilen muss.

Mein Krankengeld liegt im Gegensatz zu meinem Gehalt unter der Pfändungsgrenze.

Vielen Dank im Voraus

MissMarple
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2009, 14:14:02 von MissMarple »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Krankengeld
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2009, 20:34:37 »

Zwar spricht 295 InsO nicht asudrücklich davon, ein gemindertes Einkommen anzuzeigen.
Jedoch würde ich im Interesse des Verfahrens und zur Vermeidung unnötiger Rückfragen eine Mitteilung machen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz