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Autor Thema: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?  (Gelesen 8588 mal)

HausH

Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« am: 10. November 2014, 09:13:03 »

 :hi:,

ich bin jetzt schon längere Zeit krank und bin in den Bezug von Krankengeld gerutscht. Ich habe dies meinem TH mitgeteilt, dieser schrieb meine KK an. Die KK teilte mir mit das mein Kalendertäglicher Anspruch sich nun von 62,83 € um 7,36 € reduziert (Netto). Das sind 55,47 €.

Für den Monat Oktober habe ich nun 19 Tage mal 55,47 € erhalten, sind 1053,93 €.

Frage 1: Darf die KK denn an den TH abführen wenn ich die Pfändungsgrenze nicht überschritten habe? Ich habe 2 Kids denen ich Unterhalt schulde. Hätte also 19 Tage mal 62,83 €, = 1193,77 € bekommen müssen.

Frage 2: Ist der KK nicht ein weiterer Fehler unterlaufen, wurde die Pfändungstabelle falsch angewendet? Bei 30 Tage mal 62,83 € komme ich auf 1884,90 €, beim Blick in die Pfändungstabelle müsste nun 89,02 € abgeführt werden.
Die KK reduziert einfach den Auszahlungsbetrag soweit runter das ich mit der Nettoauszahlung die tatsächlich fließt bei 1664,10 € lande. Laut Pfändungstabelle müsste ich dann 1,02 € zahlen...

Es gibt übrigens keinen Beschluss das mein Gehalt und das Krankengeld zusammengerechnet werden sollen.


gruß von HausH
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waldi

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #1 am: 10. November 2014, 09:38:26 »

Es sieht so aus, als hätte die Krankenkasse nur eine unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt.

Frage: Müsste die KK von beiden Kindern wissen?
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #2 am: 10. November 2014, 09:52:07 »

 :hi:

ich habe mit der KK telefoniert, die prüfen genau das jetzt. Eigentlich müssten die das wissen, vermutlich ist es aber nicht so, denn mein Sohn ist dort selbst versichert. Nur meine Tochter war bisher über mich familienversichert.

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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #3 am: 15. November 2014, 16:24:02 »

 :hi:,

in der Tat hatte die KK ein Kind vergessen. Das ist jetzt korrigiert worden, der Abzugsbetrag der ja täglich errechnet wurde, passt mit der Pfändungstabelle überein (bei 30 Tagen je Monat). Eines ist mir nur noch nicht ganz klar, der in Abzug gebrachte Betrag (pro Tag bei mir 2,97 €) gilt bei der Annahme 30 Tage pro Monat.

Darf der Betrag in Abzug gebracht werden wenn ich nur sagen wir 19 Tage im Monat Krankengeld beziehe? Kann ja sein das es hier eine Sonderregel gibt...

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waldi

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #4 am: 16. November 2014, 10:24:49 »

Da in §850c ZPO auch Tagesbeträge aufgeführt sind, denke ich, dass die KK richtig handelt.

Es anders zu handhaben, dürfte ja auch schwierig sein, da das Krankengeld meist unregelmäßig gezahlt wird. Wer schafft es schon, sich vom Arzt einen Krankheitszeitraum exakt vom ersten bis letzten Tag des Monats bestätigen zu lassen?
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #5 am: 16. November 2014, 10:44:11 »

guten Morgen Waldi,

das wusste ich nicht, habe mir eben § 850 c Zpo angesehen. Wenn ich es richtig verstehe müsste ich jetzt den Betrag der für mich täglich gilt, sowie 2 mal den Betrag für die Kinder addieren. Habe ich gemacht, auch die Fußnote beachtet da die Zahlen erhöht wurden.

Es kommt raus 45,34 € für mich, zuzüglich 2 mal Kind 9,51 €, ergibt in der Summe 64,36 €.

Die KK gewährt mir 62,83 € abzüglich Pfändungsbetrag 2,97 € = 59,86 €

da stimmt doch was nicht.

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Insoman

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Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #6 am: 16. November 2014, 12:52:05 »

Bei täglicher Berechnung ergibt sich bei Anwendung der aktuellen Pfändungsgrenzen ein Freibetrag von

___

Sockel                                     48,10
für das 1.Kind                         18,10
für das 2.                                10,09
______________________________________________
Freibetrag                               76,29

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2013/gesamt.pdf

PS: für die 1.unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag in Relation höher als für 2-5.
« Letzte Änderung: 16. November 2014, 12:58:34 von Insoman »
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #7 am: 16. November 2014, 13:50:47 »

 :hi: @ insoman,

super erklärt, ich konnte alles nachvollziehen...Danke

Die Tabelle sagt ja alles aus.

schönes Rest WE

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Insokalle

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #8 am: 16. November 2014, 19:27:54 »

Also ich kann es nicht nachvollziehen.
Was hoch ist denn nun das KK, 55,47 € oder 62,83 €? Und woher kommen die 2,97 €?


Es ist doch so, dass das Krankengeld für Kalendertage gezahlt wird (§ 47 SGB V). Wird es für den ganzen Monat gezahlt, wird der mit 30 Tagen angesetzt.
Aber wird der Pfändungsbetrag nicht nach der Monatstabelle errechnet? Dazu gibt es meines Wissens eine alte BSG-Entscheidung.

Anders müsste es sein, wenn das Krankengeld nur für einige Tage gezahlt wird. Dann müsste der pfändbare Betrag tageweise ausgerechnet werden. Also in diesem Fall nur für den Oktober.


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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #9 am: 16. November 2014, 19:35:48 »

Hallo @ Insokalle,

die 62,83 € sind das Kalendertägliche Krankengeld, welches auf Grundlage meines Einkommens errechnet wurde. Es gab zuerst einen Abzugsbetrag von 7,36 € Kalendertäglich, dabei wurde jedoch eines meiner Kinder vergessen. Das ist jetzt korrigiert worden auf Abzug 2,97 € täglich bei 2 Kindern.

Letztendlich sagt die Tabelle aber auf Seite 15 genau das aus was Insoman sagt, Freibetrag 76,29 € bei Kalendertäglicher Berechnung.

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Insokalle

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #10 am: 17. November 2014, 10:34:50 »

Dann können die 2,97 aber kein Pfändungsbetrag sein?
Was genau soll man sich unter "Abzugsbetrag" vorstellen?
« Letzte Änderung: 17. November 2014, 10:46:58 von Insokalle »
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #11 am: 17. November 2014, 13:40:37 »

 :hi:,

doch, das ist laut KK der Betrag der direkt an den TH überwiesen werden soll.

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Insokalle

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #12 am: 17. November 2014, 16:57:43 »

Dann bin ich wohl grad blind. Wo steht der Betrag in der Pfändungstabelle?
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #13 am: 17. November 2014, 17:18:56 »

 :hi:,

weiß ich nicht wo der stehen soll, das musst du meine KK fragen.

gruß HausH
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waldi

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #14 am: 17. November 2014, 18:17:57 »

Insoman's Rechnung mag zwar einleuchtend sein.
Allerdings rechnet die Krankenkasse ganz 'primitiv':
Pfändbarer Betrag lt. Pfändungstabelle bei 1.884,90€/Monat und zwei unterhaltsberechtigten Personen = 89,02€.
89,02€ dividiert durch 30 Tage ergibt einbehaltener Betrag von 2,97€.
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #15 am: 17. November 2014, 18:54:30 »

 :hi: @ waldi,

ja so werden die es gemacht haben, aber ist das rechtens? Wenn schon Kalendertäglich ermittelt wird, dann denke ich sollte auch nach der Kalendertäglichen Tabelle abgerechnet werden. Sonst kann man sich ja die Mühe sparen das auf den Kalendertag auszurechnen.

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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #16 am: 17. November 2014, 19:26:00 »

ich nochmal, eigentlich spricht der der Link von insoman für sich, da stehen die Freigrenzen drin, sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Ich gehe einfach von einer falschen Anwendung der Pfändungstabelle seitens der KK aus.

gruß von HausH

ps. mal sehen was die auf meine Email von gestern sagen werden, ich halte euch auf dem laufenden.
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Insoman

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Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #17 am: 17. November 2014, 19:59:25 »

Nach nochmaliger Überprüfung gehe ich davon aus, dass die KK, zu Ihrem Leidwesen, richtig gerechnet hat.
Bei der täglichen Berechnung geht der Gesetzgeber offensichtlich von der werktäglichen, nicht von der kalendertäglichen Berechnung aus.
So ergeben sich im Mittel 22 Werktage p.M., die in der Summe zu vergleichbaren Freibeträgen führen wie die monatliche Berechnungsweise.
Alles andere wäre auch nicht nachvollziehbar, bzw. liefe dem Gleichstellungsgrundsatz zuwider.
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #18 am: 17. November 2014, 20:22:36 »

 :hi: @ insoman,

das glaube ich nicht. erstens steht im Schreiben der KK 62,83 € Kalendertäglich, außerdem würde wenn ich das auf den Monat rechne folgendes rauskommen: 22 Werktage mal 62,83 € = 1382,26 € Auszahlungsbetrag. Das entspricht in keiner Weise 70% meines Einkommens.

Ich finde die erste Angabe mit der Kalendertäglichen Berechnung schlüssiger, auch der Sockelbetrag ist erwähnt.

Gruß HausH
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #19 am: 17. November 2014, 20:49:35 »

 :hi:

ich bereue, insoman hat recht  :thumbup:

https://www.jurion.de/Urteile/BSG/1992-05-13/1-RK-26_91



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