"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Krankheit in Wohlverhaltsphase  (Gelesen 2079 mal)

Akasava

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Krankheit in Wohlverhaltsphase
« am: 07. April 2010, 20:11:48 »

Ich habe eine allgemeine Frage zu Krankheit in der Wohlverhaltsphase

wenn eine Person, die sich bereits in der Wohlverhaltsphase befindet, psychisch erkrankt, so dass sie vorübergehend nicht mehr ihre vollen Arbeitsstunden nun 30 statt 39 Stunden für 6 Monate leisten kann, wie muss sich diese Person gegenüber dem Amtsgericht bzw. Treuhänder verhalten.?

Ein Ärztliches Attest liegt vor von Psychologe

Denn es könnte sein dass man für 30 Stunden unter die Pfändungsgrenze fällt.

Weiss jemand Rat? :neutral:
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Krankheit in Wohlverhaltsphase
« Antwort #1 am: 07. April 2010, 20:29:03 »

Krank ist krank..... :coffee:

Da kann sich der Th drehen und winden wie er will............ :wink:

Kurieren Sie sich aus. :whistle:

Gute Besserung......
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz