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Autor Thema: Krankheit in Wohlverhaltsphase  (Gelesen 2080 mal)

Akasava

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Krankheit in Wohlverhaltsphase
« am: 07. April 2010, 20:11:48 »

Ich habe eine allgemeine Frage zu Krankheit in der Wohlverhaltsphase

wenn eine Person, die sich bereits in der Wohlverhaltsphase befindet, psychisch erkrankt, so dass sie vorübergehend nicht mehr ihre vollen Arbeitsstunden nun 30 statt 39 Stunden für 6 Monate leisten kann, wie muss sich diese Person gegenüber dem Amtsgericht bzw. Treuhänder verhalten.?

Ein Ärztliches Attest liegt vor von Psychologe

Denn es könnte sein dass man für 30 Stunden unter die Pfändungsgrenze fällt.

Weiss jemand Rat? :neutral:
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rookie

  • Gast
Re: Krankheit in Wohlverhaltsphase
« Antwort #1 am: 07. April 2010, 20:29:03 »

Krank ist krank..... :coffee:

Da kann sich der Th drehen und winden wie er will............ :wink:

Kurieren Sie sich aus. :whistle:

Gute Besserung......
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