Guten Morgen,
mein Mann befindet sich in der WVP.
Er wurde im März zu Ende Juni betriebsbedingt gekündigt. Seinem TH hat er natürlich sofort Bescheid gesagt und auch dann den ALG I-Bescheid geschickt.
Er hat bereits seit zwei Jahren (obwohl er nicht gemusst hätte Verdienst unter Pfändungsfreigrenze) freiwillig jeden Monat einen Betrag gezahlt. Auch während seiner Arbeitslosenzeit, obwohl nochmal deutlich weniger Geld zur Verfügung stand (aber es waren ja zum glück nur zwei Monate).
Nun habe ich gerade mal wieder hier ein bisschen gelesen und festgestellt, dass er hätte auch dem Gericht mitteilen müssen, das er arbeitslos ist? Kriegt er nun Ärger, wenn er das nicht gemacht hat und kann daraus ein nachhaltiger Schaden entstehen.
Er hat nämlich bereits wieder seit 1.September einen neuen Job, wo er auch deutlich mehr verdient, sodass er auch mehr abführen könnte.
Mir stellen sich nun zwei Fragen und vielleicht können mir die Experten hier mal wieder auf die Sprünge helfen:
1. Müssen wir nun noch im Nachhinein dem Gericht Bescheid sagen, wegen der zwei Monate?
2. Mein Mann hat –eigentlich- drei unterhaltsberechtigte Personen. Mich, unseren gemeinsamen Sohn (8Jahre) und eine Tochter (aus erster Ehe) – 24 Jahre und in Ausbildung. Seine Tochter ist von Anfang an bei dem TH anerkannt und wir schicken immer alle Ausbildungsnachweise hin.
Mich und unseren gemeinsamen Sohn hat der TH von Anfang an abgelehnt mit der Begründung ich verdiene genug für uns beide.
Es wurde noch nie bei Gericht ein Antrag gestellt eine Person auszuschließen.
Nun will mein Mann von seinem Gehalt freiwillig so viel abführen an den TH wie er bei einer unterhaltsberechtigten Person muss.
Nun steht ihm nach der Probezeit nochmal eine deutliche Gehaltserhöhung bevor. Und dann würde er gern bei den laufenden Raten bleiben und warten ob der TH sich dann nach Eingang der Gehaltsabrechnung meldet. Und sollten wir uns dann auf neuerlich Diskussionen mit dem TH einlassen und darauf bestehen, das der TH wenn er mehr Geld haben will und meinen Sohn ausschließen lassen will erst ein Antrag bei Gericht stellen soll? Wir wollen es uns natürlich nicht verscherzen mit ihm. Über mich würden wir nie diskutieren, denn ich verdiene wirklich sehr gut.
Die Probezeit geht bis 03/15 und die PI bis 10/16.
Sind nun ein bisschen ratlos und wollen natürlich keinen Ärger, aber ein bisschen mehr im Geldbeutel würde auch uns gut tun. :rougi:
Über ein paar Tipps/Ratschläge wären wir dankbar.
Brittipelinda