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Autor Thema: Lebenspartner Inso  (Gelesen 1823 mal)

dari75

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Lebenspartner Inso
« am: 09. Januar 2010, 14:21:16 »

Hallo
 
Meine Frage

Ich hab am 1.8.2006 Insolvenz geöffnet und seit 2 Jahren wohne ich mit meine Freundin zusammen.
Sie hat jetzt ein Kündigung bei Job bekommen
Sie wird kein Arbeitslosegeld bekommen sonder nur Hatz IV
Kann ich dadurch meine Pfändungsgrenze erhöhen `?

Ich verdiene Netto 1,650€ minus Pfändung bleibt mir 1.200€ Monatlich zu Leben aber nur die Miete kostet 800€ Warm mit Strom das heißt mir/uns bleibt ca 350 Euro zum Leben.

Meine Freundin wird von Harz IV ca 350 euro bekommen aber sie hat selber ein laufendes Ratenkredit wo sie Monatlich 300€ zahlt
Gespeichert
 

paps

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Re: Lebenspartner Inso
« Antwort #1 am: 09. Januar 2010, 22:44:53 »

Bedarfsgemeinschaft?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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