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Autor Thema: Leidiges Thema Genossenschaft  (Gelesen 1435 mal)

Neustart2011

  • Gast
Leidiges Thema Genossenschaft
« am: 25. Januar 2013, 16:27:04 »

Hallo,
habe schon gesucht, aber das Passende nicht gefunden:
Januar 2011 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bewohne eine Genossenschaftswohnung. Mir war klar, das der TH die Anteile kündigt. 6 Anteile a´200€. Heute habe ich den Beschluss vom AG erhalten, dass mir die Restschuldbefreiung angekündigt wird. So weit so gut.

Muss nicht normalerweise eine Nachtragsverteilung angeordnet werden und mir dies Im Beschluss mitgeteilt werden?
Ich habe bereits heute morgen mit der Genossenschaft telefoniert und den Beschluss zugefaxt. Der zuständige Sachbearbeiter fragte darauf hin etwas erstaunt: " Hmm...und was ist jetzt mit der Kündigung...die Anteile sollen jetzt doch nicht an den TH ausgezahlt werden? Was ist mit der Nachtragsverteilung? wenn diese nicht angesetzt wurde, lassen wir die Anteile ersteinmal auf Ihrem Genossenschaftskonto"

Kann es sein, das der TH  die Anteile vergessen hat, obwohl im Erstbericht erwähnt? Oder hat hier das Gericht etwas vergessen? Oder liegt es daran, das die Kündigung der Anteile bereits zu Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde und es deshalb keiner gesonderten Nachtragsverteilung mehr bedarf?

Seltsam ist auch, dass der TH weiß, dass ich auf Grund noch einzuholender Unterlagen die Steuererklärung erst Anfang März machen kann und hier nach aktuellen Hochrechnungen eine Erstattung von ca. 2800€ stattfindet!!!

Was ist hier los?
 :gruebel:  :gruebel:  :gruebel:
Gespeichert
 
 

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