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Autor Thema: Letztes Jahr der Insolvenz  (Gelesen 4340 mal)

Fenchurch

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Letztes Jahr der Insolvenz
« am: 03. November 2012, 11:17:15 »

Guten Morgen allerseits!

Ich habe zwei Fragen:
In diesem Monat bricht für mich das letzte Jahr der Privatinsolvenz an und ich habe gelesen, dass sich dann etwas mit der Pfändung ändern soll.
Kann mir das jemand genauer erklären?

Meine zweite Frage: Mein Insoverwalter hat mich damals vor die Wahl gestellt, ob ich ihm regelmäßig meine Gehaltsbescheinigung vorlegen und den pfändbaren Betrag selbst an ihn überweisen möchte oder alternativ dies der Personalabteilung meiner Firma überlassen möchte. Ich habe dies dann von der Personalabteilung machen lassen und bis heute nicht geändert. Leider habe ich das Gefühl, dass die Kollegen damit ein wenig überfordert sind und nicht unbedingt alles richtig berechnet haben. Ich würde das daher gerne wieder rückgängig machen und lieber selbst mit dem IV verhandeln.
Ist das ohne weiteres möglich oder muss ich es bis zum Ende so lassen? Soweit ich mich erinnere, würde das Ganze nur so mündlich vereinbart, der Insoverwalter hat mit der Personalabteilung telefoniert und dann lief das.

Freundliche Grüße und Danke!
Fenchurch

10.7.2009 Ankündigung der Restschuldbefreiung (irgendwie konnte ich  nicht mehr über das Justizportal herausfinden)


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AuswegInsolvenz

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Re: Letztes Jahr der Insolvenz
« Antwort #1 am: 03. November 2012, 12:14:47 »

Ich wüsste nicht, was sich im letzten Jahr der WVP hinsichtlich des Einzuges des pfändbaren Einkommens ändern sollte. Hinsichtlich der Frage, wie der pfändbare Anteil an den Treuhänder abgeführt wird, bleibt Ihnen nur die Klärung mit dem Treuhänder direkt. Rechtlich spräche nichts dagegen, wenn die Zahlungen von Ihnen zeitnah geleistet werden.

Sie sollten dann für sich aber sicher sein, dass sie auch immer an die Zahlungen denken und die Beträge korrekt berechnen, nicht das Sie sich mehr Ärger als Nutzen schaffen. Prüfen Sie doch zunächst, ob der Arbeitgeber wirklich falsch berechnet. Normaler Weise berechnet das das Lohnprogramm automatisch. Zudem prüft auch der Verwalter, sollte er mindestens, ob die Beträge korrekt abgeführt werden, er hätte sich bei Ihnen schon gemeldet wenn was nicht stimmt.
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horst69

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Re: Letztes Jahr der Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. November 2012, 18:05:04 »

Sie können Ihren Verwalter davon in Kenntnis setzten, das Sie selbst abführen wollen. Ich denke er wird nichts dagegen haben. Dann einfach in der Perso bescheid sagen und schon läuft das ....

Was genau wollen Sie mit dem Verwalter verhandeln ?

Da gibt es nichts zu verhandeln, die Tabelle steht fest !

Ich würde das letzte Jahr auch noch von der Firma direkt abwickeln lassen, allein schon aus haftungsgründen.

Wenn sich Ihre Perso wirklich verrechnet hat und falsch abführt, haftet er auch!
In diesem Falle wären Sie fein raus.

Das der Verwalter Ihren Vorgang genau kontrolliert, halte ich für fraglich.

Änderungen? "Durchhaltebonus" !? Mal google befragen  :wink:
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Roja54

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Re: Letztes Jahr der Insolvenz
« Antwort #3 am: 05. November 2012, 22:38:59 »


Hallo Fenchurch,
Zitat
Leider habe ich das Gefühl, dass die Kollegen damit ein wenig überfordert sind und nicht unbedingt alles richtig berechnet haben. Ich würde das daher gerne wieder rückgängig machen und lieber selbst mit dem IV verhandeln.

Mit dem IV "verhandeln" ist wohl etwas unglücklich formuliert und ich nehme an, dass horst69 deshalb so vehemend mit dem Hinweis
Zitat
Da gibt es nichts zu verhandeln, die Tabelle steht fest !
darauf geagiert hat  :wink:.

Sie meinen sicher, doch selber an den IV überweisen, bzw. die alte Vereinbarung, dass die Perso überweist, rückgängig machen.

Also bleibt nur, den IV kontaktieren und um Erlaubnis bitten, denn Der muss ja dann die Perso informieren  :cheesy:

Wenn Sie Zweifel haben, dass falsch berechnet und überwiesen wird, dann können Sie das doch selber überprüfen.

Zum Beispiel dadurch, ob es Differenzen gibt, zwischen dem was die Pfändungstabelle "sagt" und das was auf Ihrem Konto landet.

Dazu gibt es zahlreiche Gehaltsrechner, z. B. von der Barmer, auch wenn man nicht dort versichert ist, die Ergebnisse variieren mit anderen Rechnern nur um ct Beträge.

Auch gibt es Bestimmungen darüber, was und wieviel von Sonderzahlungen ( Weihnachts- Urlaubsgeld oder Ü.Stunden), angerechnet, bzw. pfändungsfrei gestellt werden kann/darf.

Ich habe das von Anfang an gemacht und so festgestellt, dass der AG über ein halbes Jahr falsch, nämlich immer zuviel überwiesen hat  :shock:.

Allerdings muss ich sagen, dass ich unheimliches Glück mit meiner Treuhänderin hatte. Sie hat mir komplett das zurücküberwiesen, was zuviel gepfändet wurde und das war ein 3 stelliger Betrag!

Aber das ist nicht selbstverständlich, sondern good will  :wow:

Was horst69 schreibt, trifft nicht in jedem Fall zu, auch wenn es dafür eine Bestimmung gibt.

Zitat
Wenn sich Ihre Perso wirklich verrechnet hat und falsch abführt, haftet er auch!
In diesem Falle wären Sie fein raus.

Bei mir weigerte sich die Betreuerin (RAin) meines AG´s, mit der Begründung, sie müsse sonst dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft ablegen, warum sie wegen mir quasi nochmal Geld rausziehen müsste und die Blöße wollte sie sich nicht geben.

Naja, jetzt ist es egal, meine Inso war am 23.10.12 lt. Beschluß fertig  :juchu:.

D.h. ich muss noch den Pfändungsbetrag für Oktober auskehren, aber da muss ich noch warten,weil ich das Oktobergehalt, bzw. die Abrechnung jetzt erst bekomme.

Dann noch ein bisschen zittern, wegen der offiziellen RSB, bzw. ob ein Gläubiger Einwände erhebt.

Obwohl, zittern muss ich wohl nicht, bin ja meinen Obliegenheiten nachgekommen  :thumbup:
 
Aber um nochmal auf falsche Berechung und Haftung zurückzukommen, wenn zuwenig überwiesen wurde, dann ist das nicht das Problem des Schuldners, allerdings, wenn zuviel überwiesen wurde, dann ist es weg, wenn die Masse erst mal verteilt ist  :neutral:.

Und ob der AG freiwillig "doppelt" bezahlt, wage ich zu bezweifeln. :whistle:

Wobei sich mir jetzt die Frage aufdrängt.....Warum erst nach 5 Jahren Zweifel aufkommen  :gruebel: :dntknw:
 
liebe Grüße

Roja

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Hasso

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Re: Letztes Jahr der Insolvenz
« Antwort #4 am: 12. November 2012, 22:18:34 »

Hallo an alle,
bin neu hier und wollte auch etwas dazu fragen.

Muss man irgendetwas beachten wenn die WVP endet.

Also z.B. den Arbeitgeber benachrichtigen um die Pfändungszahlungen einzustellen?

Muss ich wieder zum Rechtsanwalt der damals die Verfahren begleitet hat?

Muss ich den IV darauf aufmerksam machen das das Verfahren sich dem Ende naht?

VIele Fragen....

Danke sehr.
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