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Autor Thema: Lohnsteuerjahresausgleich = Pflicht oder Freiwillig?  (Gelesen 5030 mal)

Ruhrgebiet

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Lohnsteuerjahresausgleich = Pflicht oder Freiwillig?
« am: 09. Juni 2009, 18:33:23 »

Hallo zusammen!

Nachdem ich den Tip von PAPS aus diesem Thread http://pleite-was-nun.info/Forum-top-Was-bedeutet--geht-die-Erstattung-in-die-Insolvenzmasse---3566.html#msg17226 nachgekommen bin und mir den Freibetrag auf der LSK eintragen lassen habe für 2009 hat sich vor einer Woche mein TH gemeldet und verlangt das ich eine Steuererklärung für 2008 abgeben muss. Ich habe bis dato noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

Also habe ich beim TH angerufen und eine Sachbearbeiterin sagte mir das es KEIN Pflicht besteht eine Steuererklärung einzureichen wenn noch nie eine eingereicht wurde beim Finanzamt. Doch einen Tag später hat ein anderer Sachbearbeiter angerufen und gefordert das ich die Erklärung bis zum 20. Juli 2009 einreichen müsse da das Gericht dies verlange.

Ich habe hier gelesen: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Einkommensteuerrueckerstattung--4334.html#msg21190 das in der WVP den TH dies nichts angeht.

Über einen Eintrag wie Nachtragsverteilung habe ich nichts im Gerichtsschreiben gefunden.

Fragen:

1) Bin ich nun verplichtet eine Erklärung einzurichen oder nicht?
2) Kann der TH darauf bestehen?
3) Schadet ein nicht nachkommen meiner WVP?
4) Ist es üblich das alle Lohnabrechnungen als Kopie eingreicht werden müssen? Tritt der TH nicht mit dem AG in Kontakt und klärt alles?

Info: In der WVP seit Mai 2008

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

MfG
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rookie

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Re: Lohnsteuerjahresausgleich = Pflicht oder Freiwillig?
« Antwort #1 am: 10. Juni 2009, 11:09:34 »

Mach doch die Steuererklärung wenn sie verlangt wird

Der TH kann monatlich die Lohnabrechnungen verlangen....eben aus Kontrollgründen.

Mach das was Dein TH von Dir will und gut is....
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Ruhrgebiet

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Re: Lohnsteuerjahresausgleich = Pflicht oder Freiwillig?
« Antwort #2 am: 10. Juni 2009, 13:31:30 »

Mach das was Dein TH von Dir will und gut is....

Na das ist ja mal eine Aussage.  :thumbup:

 Ich helfe sicherlich im Rahmen der rechtlichen Forderungen mit aber deswegen mache ich noch lange nicht alles was verlangt wird wenn es in der WVP nicht gefordert wird.

Somit ist meine Frage noch nicht beantwortet ob ich verplichtet bin diese abzugeben!

MfG
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wiwo

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Re: Lohnsteuerjahresausgleich = Pflicht oder Freiwillig?
« Antwort #3 am: 11. Juni 2009, 08:58:16 »

Hallo zusammen,

schon vor der Eröffnung meiner PI hat mir mein Schuldnerberater mitgeteilt, dass die Erstellung der Lohnsteuerjahresausgleiche für 2007/2008 Sache des Treuhänders wäre und ich lediglich meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen hätte. Genauso wird es derzeit auch gehandhabt: Mein TH informierte einen Steuerberater, mit dem ich mich in Verbindung setzen solle. Dieser forderte - um einen ersten Einblick zu bekommen - erst einmal nur die beiden Lohnsteuerbescheinigungen aus den Jahren 07/08. Sollte daraus ersichtlich sein, dass mit einer Steuererstattung zu rechnen wäre, werde ich wohl noch das ein oder andere Formular dem Steuerberater zur Verfügung stellen müssen.

Und wenn die Angaben im folgenden Link aus 2009 (etwas weiter unten) zutreffen, dann gehen sämtliche Erstattungen aus Lohnsteuerjahresausgleichen über die gesamte Laufzeit der PI an den TH. Hier der Link:
http://www.extremnews.com/aufgepasst/sonstiges/a95a12681030fe6

Gruß
wiwo

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Gruß
wiwo
 

paps

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Re: Lohnsteuerjahresausgleich = Pflicht oder Freiwillig?
« Antwort #4 am: 11. Juni 2009, 18:33:14 »

Diese Aussage ist nur eine der vielen falschen im gesamten Text.
Der BGH hat eindeutig entschieden, das die Erstattungsansprüche aus der Lohnsteuer für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens  nicht von der Abtretungserklärung erfasst sind.

Insofern steht dem Th nur bis Mai 2008 eine Erstattung zu.
Da bisher keine Erklärung abgegeben wurde ist ja auch davon auszugehen, dass es keine weiteren Möglichkeiten gab, Steuern zurück zu erhalten.

Aus meiner Sicht müßte aber der Schuldner die Erklärung für 2008 machen, da in der WVP der Th nicht mehr Vermögensverwalter ist.
Am besten erledigt das ein Hilfeverein, der wird nächstes Jahr sowieso benötigt, wenn man nicht selber per ELSTER die Erkklärung erstellen möchte.


Nachtrag:
Ich würde immer gut überlegen, ob ich in der Lage bin, mich dem TH anzulegen oder wegen der paar Peanuts meine RSB wegen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht riskiere.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2009, 18:35:26 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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