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Autor Thema: Lohnsteuerjahresausgleich  (Gelesen 2010 mal)

communicator

Lohnsteuerjahresausgleich
« am: 30. Juni 2012, 15:01:12 »

Hallo,

bin in der WP.
Zu Beginn der PI wollte der TH dass ich für das Jahr vor und während des Verfahrens einen Lohsteuerjahresausgleich mache.
Seitdem hat sich der TH nicht mehr gemeldet.
Muss ich jedes jahr in der WP unaufgefordert einen Lohnsteuerahresausgleich machen?
Da das Finanzamt einer meiner Gläubiger ist, würde es sowiso zu keiner Auszahlung an mich kommen.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Lohnsteuerjahresausgleich
« Antwort #1 am: 30. Juni 2012, 21:53:43 »

Muss ich jedes jahr in der WP unaufgefordert einen Lohnsteuerahresausgleich machen?

- nein, es sei denn, das FA veranlagt Sie
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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