"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Lottogewinn  (Gelesen 1679 mal)

pinguin48

  • Gast
Lottogewinn
« am: 16. März 2015, 06:16:24 »

Hallo zusammen

Ich habe mal ne Frage mein Ik endet am 21.01.2016 .Ich befinde mich also auf der "Zielgeraden". Ich bin auch in der Wvp. Wenn ich nun im Lotto gewinnen würde muß ich dieses der TH melden ?


Vielen Dank schon mal

Pinguin 48 :gruebel:
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Lottogewinn
« Antwort #1 am: 16. März 2015, 10:40:58 »

Den Lottogewinn könnten Sie in der WVP behalten. Ist kein pfändbares Einkommen.

Geht dem TH nichts an. Sie könnten es ihm aber freiwillig mitteilenen. Und falls noch offen

schon mal die Verfahrenskosten begleichen.
 
Sie dürften aber freiwillig auch alle Schulden begleichen wenn Sie es denn möchten.  

Die restlichen Verpflichtungen bleiben unverändert in der WVP und sollten eingehalten werden.


« Letzte Änderung: 16. März 2015, 10:42:55 von KarlPaul »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz