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Autor Thema: Mahnbescheid ins Haus geflattert  (Gelesen 1898 mal)

Larcy

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Mahnbescheid ins Haus geflattert
« am: 04. Januar 2011, 14:01:39 »

Hallo,
vielleicht finde ich hier Hilfe zu einer Frage die mich beschäftigt.
Ich befinde mich seit 2007 im Regelinsolvenzverfahren. Alles läuft bis dato super, nur ist jetzt ein Mahnbescheid ins Haus geflattert.
Dieser hat eine Schadenersatzforderung zum Hintergrund.
Seinerzeit 2004 habe ich als Geschäftsführer mit einer Kundenkarte eingekauft, dieses hat das Gericht in 2010 als Betrug geahndet weil
mein Unternehmen nicht mehr existent (GmbH & C  .. K G) die darauf offenen Zahlungen nicht mehr zurückgeführt hat.
Nun möchte der Gläubiger von mir als Privatperson Schadenersatz in Höhe der offen Verbindlichkeit der GmbH & C…… von mir haben.
Nach mehreren Mahnungen hat der Gläubiger nun einen Mahnbescheid beantragt.
Was kann ich jetzt machen bzw. soll ich machen wird das Ganze sich schädlich auf mein Verfahren auswirken ?
Gespeichert
 

malud

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Re: Mahnbescheid ins Haus geflattert
« Antwort #1 am: 04. Januar 2011, 17:04:01 »

Der Gläubiger kann Sie grundsätzlich persönlich in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Kundenkarte einer Firma benutzt haben, von der Sie gewusst haben, dass die Firma die von Ihnen begründete Verbindlichkeit nicht bezahlen wird. Das wäre alles halb so wild, wenn es sich bei der Schadensersatzforderung des Gläubigers um eine Insolvenzforderung (=die Forderung ist vor Insolvenzeröffnung entstanden) handeln würde. Dann würde diese Insolvenzforderung von der sicherlich von Ihnen beantragten Restschuldbefreiung erfasst werden. Aber: Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Schadensersatzforderung auf einer vorsätzlich unerlaubten Handlung beruht. Dann würde Ihnen die Restschuldbefreiung leider nicht helfen und Sie müssten die Forderung trotz des Insolvenzverfahrens bezahlen.

Ich weiß nicht, um welchen Betrag es sich handelt. Wenn es aber um eine größere Summe gehen sollte, würde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt beaufragen. Denken Sie daran, dass die Frist zur Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid 2 Wochen beträgt. 
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