Ich möchte das noch einmal hervorholen, denn irgendwie hat die Suche nach Informationen nur mehr Fragen aufgeworfen.
Ohne völlig in die Einzeldetails zu gehen, ich habe u.a. einen Gläubiger mit 3 Einzelforderungen bei dem es um vbuE geht/gehen könnte.
Ich schreib das jetzt mal bewusst so schwammig.
In der Insolvenztabelle sind diese Forderungen einzeln aufgeführt, sie sind die laufende Nummer 3, 4 & 5.
Ich kann optisch nicht erkennen, dass diese Forderungen zusammengeführt werden und nur unter der laufenden Nummer 3 steht "Der Schuldnervertreter hat dem Forderungsattribut der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung mit Schreiben vom xx widersprochen.
Der Gläubiger selbst hat nur unter der laufenden Nummer 3 Forderung aus vorsätzlich .... angemeldet, unter der laufenden Nummer 4 & 5 ist dies nicht vermerkt.
Nach dem was ich online finden kann, hätte der Gläubiger meinem Verständnis nach nun Klage einreichen müssen auf Eintragung der Forderung in die Insolvenztabelle, so zumindest lese ich das auf den Seiten von RA Franzke. Das hat er offenbar aber nicht getan, sonst hätte ich davon sicherlich Kenntnis erhalten.
Ich habe jetzt null Idee an wen ich mich mit meinen Fragen wenden kann, ich möchte einerseits keine schlafenden Hunde wecken, andererseits nachts aber auch wieder schlafen können, denn hier handelt es sich wirklich um keine kleinen Beträge.
Habe ich irgendwo einen Denkfehler drin oder hätte wirklich Klage seitens des Gläubigers eingereicht werden müssen?
Danke schön für Eure Gedanken!