die frau hatt gemein 2gläubiger werden befragt wen die nichts dagegen haben Dan wird mir sozusagen FSB erteillt.
..dass die Gläubiger vor Erteilung der RSB nochmals gehört werden, ist Standard..
wenn alles normal läuft (gelaufen ist), werden sie den RSB-Beschluss in den nächsten Wochen erhalten.
Nochmal..nach Ende der Abtretungsphase gibt es keine Pfändung mehr.
ie frau hat noch dazu gEsagt das nicht mehr gepfändet wird da mein wvp voruber sei nur das es passieren kann allerdings das ich es später wenn das Beschluss da ist wieder zurück bekäme.
Mit dem Ende der Abtretungsphase endet auch das Vollstreckungsverbot für die Gläubiger.
Es wäre also, theoretisch, denkbar, dass einer der Gläubiger Pfändungsversuche unternimmt. Allerdings bräuchte er dafür einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle, den er nur erhält, wenn RSB-Versagungsgründe bestünden..
Die ganze Sache ist nunmal ziemlich komplex, aber mit Panik oder Angst kommen Sie nicht weiter.
Sie sollten im Normalfall nichts mehr zu befürchten haben.
Noch eine persönliche Anmerkung:
Das Restschuldbefreiungsverfahren stellt eine reelle Möglichkeit dar, seine Verbindlichkeiten in einem überschaubaren Zeitrahmen zu erledigen.
Vorrang muss hierbei immer die Befriedigung der Gläubiger haben.
Wer die Denkweise annimmt, möglichst alles zu verstecken, was zur Befriedigung führen könnte, hat Wesentliches falsch verstanden.
Schließlich hat der "mündige Bürger" ja auch irgendwann Gelder und Leistungen erhalten, oder?
Ich wünsche Ihnen, dass Sie aus der ganzen Sache etwas gelernt haben und desweiteren..
eine glückliche Zukunft!