aber auch wenn ich hier im Internet auf den verschiedenen Beratungsseiten surfe,
-> schrecklich was man da teils lesen kann.
finde ich immer wieder den Hinweis, daß während der 6 Jahre keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, weil dies ein Grund für das Gericht wäre, das Verfahren sofort zu beenden!!!
-> und nun nehmen Sie es mir bitte nicht krumm, das ist eben Unsinn. Die sog. Obliegenheiten im RSB-Verfahren ergeben sich aus § 295 InsO und nicht aus Hörensagen oder den TV-Shows. Deshalb – ich bitte mir das zu verzeihen – fällt mir teils noch das Wort Unsinn ein.
Bei Eröffnung meines Verfahrens hat auch mein TH ganz ausdrücklich damit gedroht.
-> auch der hat neben seinem Jurastudium sein Fachwissen eher aus dem TV erlangt.
Zu 1. "Stand des Verfahrens", "Bereits aufgehoben?" Mit diesen Fragen kann ich nichts anfangen.
-> das ist eben das Drama. Da werden Menschen in ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren entlassen, ohne zu wissen, was es damit auf sich hat. Haben Sie denn seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinerlei Schreiben vom Insolvenzgericht erhalten? 2007 ist lange her! Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert im Durchschnitt so 12 – 18 Monate, manchmal, wenn es Dinge zu verwerten gibt, auch mal 2 – 3 Jahre. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich ein entscheidender Punkt: Der Insolvenzbeschlag fällt weg. (Neu)Vermöge, bspw. aus einer freiwerdenden Kaution, fällt wieder dem "Schuldner" zu.
Meine Schuldnerberatung fühlt sich nicht mehr zuständig
-> klar, das ist leider die Regel.
mein TH verweigert jede Auskunft, ich weiß nicht, was bisher mit meinen vorhandenen Vermögenswerten passiert ist. Es tut mir leid, wenn ich dumm erscheine, ich weiß einfach nicht mehr!
-> Nicht dumm, nein, das sicher nicht. Sie haben - wie so viele andere auch – nur leider keine Kenntnis vom Ablauf der (beiden) Verfahren. Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.