Hallo zusammen,
habe das Forum bisher durchsucht, allerdings noch nichts Passendes gefunden.
Bin während des laufenden InsoVerf in eine Wohnung eingezogen, hatte Kaution
dem Vermieter zur Verfügung gestellt und dem TH Quittung darüber vorgelegt.
Kaution ging somit in die InsoMasse ein. Ok.
Bin nun schon seit "geraumer Zeit" in der WVP und würde gerne umziehen.
Nun hatte ich Info aus dem TH-Büro, dass ich Antrag beim AG stellen sollte bzgl.
Freigabe bzw. Weiterverwendung der Kaution meiner jetzigen Wohnung für
Kautionsstellung für neue Mietwohnung, da Nachtragsverteilung vom TH beantragt wurde.
Habe beim AG Antrag auf Freigabe/Verwendung für Kautionsstellung bei anderer
Wohnung beantragt und begründet (jetzige 2-Zi-Whg zu klein benötige ein Kinderzimmer)
und erhielt gestern ein Schreiben, das da lautet:
...zu Ihrem Antrag vom 7.4. weise ich darauf hin, dass das Gesetz eine Freigabe der Mietkaution
nicht vorsieht. Eine solche ist daher nicht möglich.
Soweit nach Aufhebung des Verfahrens noch Gegenstände o. Forderungen, die zur InsoMasse gehören,
bekannt werden, muss das InsoGericht gem. § 203 I InsO eine Nachtragsverteilung anordnen.
Ein Absehen hiervon ist nur wegen Geringfügigkeit möglich, was bei einem Betrag von 1.080 €
nicht der Fall ist.
Ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch nach Freigabe eines Mietverhältnisses, wie es hier erfolgt ist,
zur Masse gehört oder nicht ist rechtlich umstritten, sodass insoweit keine Auskunft darüber
erteilt werden kann.
Sofern Sie eine förmliche Entscheidung wünschen, bitte ich dies mitzuteilen.
Wenn Sie noch Fragen haben, Tel. ..... "
Ergo: Selbst in der WVP wird mir die Kaution nicht mehr als Kaution für neue Wohnung zur Verfügung gestellt.
Zur "Freigabe des Mietverhältnisses": Bahnhof. Komme mir jetzt vor wie eine Gefangene.
Sinn macht das nicht ganz, denn wenn ich nicht umziehe, kriegen se die Kohle auch nicht.
Gehe hier davon aus, dass TH in der WVP (6 Jahre) und im letzten Jahr (RSB-Jahr?) nicht
einfach die Kaution einstreichen könnte, sodass ich von mir aus nochmal die Kaution schuldig bin.
Sogesehen kann er mir nach Ablauf des letzten Jahres doch auch nicht noch kommen und sagen
zück mal den Geldbeutel. Oder?
Wie gut, dass es Schlaumeier wie euch gibt :wow:
Vorab vielen Dank für eine evtlle Info!
Grüße lucky7777