"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Mit Erkrankung alle Arbeit annehmen?  (Gelesen 2319 mal)

sebi85

  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 0
Mit Erkrankung alle Arbeit annehmen?
« am: 16. März 2007, 21:55:01 »

Hallo,ich beabsichtige eine Regelinsolvenz zu beantragen.

Bis vor zwei Jahren war ich selbstständig und habe aus dieser Zeit einige Schulden mitgenommen.Seit zwei Jahren bin ich arbeitslos und lebe von ALG.

Im Jahr 2005 wurde bei mir von einem Psychiater eine schwere psychische Erkrankung festgestellt, auf die ich jetzt mit 30% behindert bin. Schon viele Jahre habe ich mich diesem Leiden rumgeschlagen,einige Suizide hinter mir,da ich mit mir selber und mit den Anforderungen im Leben nicht klar komme und kam.

Nun meine Frage: Wenn ich die Insolvenz beantrage, muss ich während der gesamten Zeit von 6 Jahren jede verfügbare Arbeit annehmen,auch wenn ich es psychisch nicht packe!? Wie wertet ein Richter solche Tatsache?

Vielen Dank! :-D [addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Mit Erkrankung alle Arbeit annehmen?
« Antwort #1 am: 17. März 2007, 00:03:07 »

Hallo,

Sie müssen jede zumutbare Arbeit annehmen. Ob die Arbeit zumutbar ist, hängt natürlich auch von Ihren Gesundheitszustand ab.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz