"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?  (Gelesen 5890 mal)

Casper2005

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« am: 11. August 2010, 12:03:00 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit zwei Jahren in der Privatinsolvenz und bin alleinerziehende Mutter einer sechsjährigen Tochter, kann ich gezwungen werden Vollzeit arbeiten zu gehen? Ich bin seit Ende Mai 2010 wieder arbeitslos, hatte eine 30Stunden-Stelle, nun fordert meine Insolvenzverwalterin alle zwei Monate meine Bewerbungsbemühungen an, ist ja auch verständlich, aber wie soll ich Vollzeit arbeiten gehen? Meine Tochter wurde am Samstag eingeschult! Ich meine auch, das sie im allerersten Gespräch davon geredet hat, das ich bis das meine Tochter 12 Jahre alt ist, nicht Vollzeit arbeiten brauche.

Ich wäre dankbar für hilfreiche Antworten.


Gruß

Casper2005
Gespeichert
 

BlueVision

  • Gast
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #1 am: 11. August 2010, 16:48:54 »

Dazu gibt es hier (IX ZB 139/07) ein Urteil vom BGH.

Gruß BlueVision
Gespeichert
 

Casper2005

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #2 am: 11. August 2010, 19:25:28 »

Ok,dankeschön. Also so wie ich das Urteil verstanden habe müsste ich bis 8 Jahre garnicht arbeiten und ab 8 Jahren dann eine Teilzeittätigkeit ausüben.Oder habe ich das falsch verstanden?

Gespeichert
 

BlueVision

  • Gast
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #3 am: 11. August 2010, 20:24:35 »

So ist es laut Urteil zu verstehen, allerdings ins man vor Gericht und auf hoher See oft auf sich allein gestellt.

Gruß BlueVision
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #4 am: 12. August 2010, 18:51:02 »

"...entwickelten Maßstäbe zu bestimmen."
Also wie immer keine geregelte Bestimmung, sondern eine Entscheidung des Gerichts nach billigem Ermessen unter Beachtung aller Umstände.

Lebt z.B. die Oma mit im Haushalt, die das Kind nach der Schule betreuen kann, könnte die Erwerbsobliegenheit sehr wohl 8 Stunden am Tag betragen, wenn es ein Richter so sieht.
Insbesondere dann, wenn er selber Vater/Mutter ist und  die Kinderbetrauung auch auf andere abwälzen muß.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

gitti

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #5 am: 17. August 2010, 21:41:35 »

Da hängt es wirklich von den Umständen ab und wer sonst noch auf das Kind aufpassen könnte. Wenn es allerdigns gerade eingeschult wurde, werden sie dir wohl kaum eine Vollzeittätigkeit aufhalsen! Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Aber im Fall der Fälle würde ich mir vielleicht schon eine Alternative überlegen - kann denn sonst jemand (Oma, Opa, Freundin) auf die Kleine aufpassen? Man weiß ja bei Gerichtsentscheidungen wirklich nie...  :uneinsichtig:
Gespeichert
 

Casper2005

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #6 am: 18. August 2010, 08:32:32 »

Hallo,

danke für eure Antworten.

Also Oma, Opa usw. fällt aus, weil wir sowas hier garnicht in der Nähe wohnen haben, der Vater meiner Tochter wohnt ebenfalls ca. 90 KM weit weg, das einzige was gehen würde, wäre eine Tagesmutte, aber die möchte das dann auch bezahlt haben.


Gruß

Casper
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?
« Antwort #7 am: 18. August 2010, 16:30:25 »

Es ist in der regle ja auch kein Problem, wenn man nicht Vollzeit gehen kann.

Sollte der TH oder das Gericht solch ein Ansinnen äußern, weiß man nun zumindest, was die Auffassung des BGH ist.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz