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Autor Thema: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung  (Gelesen 2812 mal)

robinson

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Nach Erteilung der Restschuldbefreiung
« am: 27. März 2008, 14:21:24 »

Hallo - ich habe folgendes Anliegen:
Mein Mann hat ein Privatinsolvenzverfahren, ich habe ein Regelinsolvenzverfahren laufen. Mein Mann, weil er einmal für mich gebürgt hat und ich, weil ich mein Geschäft nicht halten konnte.
Zum 25.04. diesen Jahres sind die 6 Jahre komplett um bei mir, bei meinem Mann zum 25.08.08. Wir gehen mal davon aus, dass wir die Erteilung der Restschuldbefreiung bekommen.

Was würde sein, wenn nach August einer von uns beiden erben würde? Könnte das noch irgendwie gepfändet werden? Das Thema wurde unlängst von meinem Vater angesprochen. Was wäre dann?? Ich weiß, dass während des Verfahrens 100 % eines Erbes und in der Wohlverhaltensperiode 50 % davon einbehalten werden. Was aber ist nach diesem Termin der Erteilung der Restschuldbefreiung?

Was ist da zu beachten?
Ich danke schon mal für Informationen dazu.
mfg
Robinson
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paps

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Re: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 27. März 2008, 14:56:09 »

m.E. ist die Regelung im 295 eindeutig.
Zitat
Obliegenheiten des Schuldners
Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 
1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
 2.  Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;

Endet also die Laufzeit der Abtretungserklärung am 25.08.2008 , würde ein Erbfall oder ein vorgezogenes Erbe ab 26.08.08 bei ihnen verbleiben.
Wobei noch zu ergänzen wäre, dass es m.E. auf den tatsächlichen Erhalt des Erbes und nicht auf den Todeszeitpunkt ankommt.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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