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Autor Thema: Nach Heirat, ab wann gilt die neue Pfändungsfreigrenze?  (Gelesen 2139 mal)

Michael_71

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Hallo,
habe eine Frage bezüglich der Erhöhung der Pfandungsfreigrenze nach der Hochzeit in der WVP:

Ab welchen Monat erhöht sich der Freibegtrag bei der Lohnpfändung? Die Heirat war am 12. April. Gilt dann schon in der Lohnabrechnung für den April anteilig die Erhöhung? Oder erst im Folgemonat?

Vielen Dank für die Antworten,

Michael
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paps

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Re: Nach Heirat, ab wann gilt die neue Pfändungsfreigrenze?
« Antwort #1 am: 03. Mai 2012, 21:00:55 »

Ab April
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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