"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Nachtragsverteilung  (Gelesen 2238 mal)

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Nachtragsverteilung
« am: 17. Oktober 2012, 14:49:26 »

Hallo, wir haben im Schlussbericht gelesen und auch beim Schlusstermin gehört, dass eine Kaution die auf unser Auto liegt an den TH ausgezahlt werden soll, wenn das Auto aus dem Land indem es sich z.Z. befindet ausgeführt wird. Es handelt sich um ein Zolldokument für das wir beim ADAC die Kaution hinterlegt haben.
Unsere Frage, gibt es eine Frist für die Nachtragsverteilung oder gilt die ewig.
Unser IV endet im Jan. 20125.
Beste Grüße ukli
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Nachtragsverteilung
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2012, 16:35:18 »

na bis zum Verfahrensende wird das Auto wohl nicht mehr existieren.  :lollol:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nachtragsverteilung
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2012, 20:03:16 »



Unser IV endet im Jan. 20125.

Also noch 18112 Jahre?  :whistle:

Die Auszahlung ist bereits als Nachtrag erfasst.
Sie wird also bis zum Erreichen der RSB der Masse zugeführt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Nachtragsverteilung
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2012, 20:40:51 »

Die Auszahlung ist bereits als Nachtrag erfasst.
Sie wird also bis zum Erreichen der RSB der Masse zugeführt.

Das mit der Nachtragsverteilung ist mir noch nicht ganz klar.
Warum bis zur RSB ?
Ich habe irgendwo gelesen, dass auch lange nach Abschluss des Verfahrens noch Gegenstände im Rahmen der NV verwertet werden können. Meine ich jedenfalls, oder alles nur geträumt ?  :wink:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nachtragsverteilung
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2012, 09:43:20 »

Da ist was dran. Es gibt keine Frist, bis wann eine Nachtragsverteilung angeordnet werden kann. Also wäre sie auch nach Verfahrensablauf möglich. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es eine gerichtliche Entscheidung, der man das anhand der Daten entnehmen kann. Warum sollte auch beispielsweise nicht 10 Jahre nach Verfahrenseröffnung eine Nachtragsverteilung für verschwiegene Massegegenstände angeordnet werden können? Eine Belohnung hat solch ein Schuldner nicht verdient.
Faktisch wird es meist daran scheitern, dass keiner Wind davon bekommt oder über den Gegenstand/Erlös schon verfügt wurde.

Die vorbehaltene Nachtragsverteilung kann für alle Beteiligten nicht einfach sein, denn sie müssen sie immer auf den Schirm haben, damit sie nicht in Vergessenheit gerät. Auch da sehe ich nämlich keine Frist, nach der die Anordnung sozusagen entfällt (Entscheidungen dazu?). Der Ablauf der 6 Jahre dürfte daran nichts ändern, es endet im Grunde nur die Laufzeit der Abtretungserklärung, Obliegenheitspflichten enden ebenfalls und die RSB wird erteilt.
Was aber möglich sein dürfte, wäre eine Freigabe durch den Verwalter, denn der Insolvenzbeschlag besteht ja weiter fort. Irgendwann könnte ein Massegegenstand seinen Wert verlieren, dann müsste sich der Verwalter mE durch Freigabe davon befreien können.

Der Schuldner oder ein Verwandter/Bekannter könnte mögl. den Gegenstand hier die Kaution ablösen, in dem er dem Verwalter eine Zahlung dafür anbietet. Wenn hier die Dauer unbekannt ist oder wenn Risiken bestehen, wäre das vielleicht eine Möglichkeit.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2012, 11:38:29 von Insokalle »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz