Hallo zusammen,
auch ich befinde mich nun endlich nach 2,5 Jahren in der Wohlverhaltsphase - mein Ehemann bereits ein Jahr länger, obwohl wir beide Ende 2009 gestartet sind. Wahrscheinlich liegt es daran, dass ich der Regelinsolvenz unterliege und er ein Verbrauchinsolvenzverfahren bestreitet.
Nun zu meiner Frage. Wie der Name schon sagt, kann Vermögen, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht vorhanden war bzw. erst im Laufe des Verfahren entsteht, nachträglich verteilt werden. Weder bei meinem Mann noch bei mir sind im Rahmen der Beschlüsse über die Einstellung der Verfahren Nachtragsverteilungen angekündigt worden. Da wir ja nunmehr wieder im eingeschränkten Rahmen über unser "Vermögen" verfügen dürfen, bekommen wir Steuerbescheide direkt zugesandt. Die Festsetzungen der letzten Jahre stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und ich werde in nächster Zeit, die Änderung von Bescheiden beantragen, die zu Steuererstattungen führen werden. Da das Finanzamt dann kein Gläubiger mehr ist, ist auch nicht mit Verrechnungen zu rechnen.
Wie weit bin ich durch das Steuergeheimnis geschützt? Wir werden die Steuerbescheide ja direkt erhalten. Rein technisch sollte doch kein anderer Kenntnis vom Inhalt erhalten? Wenn dem so wäre, könnte (rein technisch) auch keine Nachtragsverteilung angeordnet werden. Darf das Finanzamt während ich mich in der WPV befinde, jemand anderem (außer uns) Auskunft erteilen? Wie lange kann Nachtragsverteilung angeordnet werden, also gibt es Fristen, die ggf. auch über das Verfahren hinaus gelten?
Diese Fragen sind rein hypothetisch - weil ich werde einen Teufel tun und meine Restschuldbefreiung riskieren, in dem ich nicht selber Auskünfte erteile, sofern ich dazu aufgefordert werde. Auch so eine Frage... muss ich selber, also unaufgefordert die Steuerbescheide an den Verwalter schicken?
Inwieweit ist die rechtliche Geschichte hinsichtlich von Steuererstattungen überhaupt ausgeknauscht? Von meinem Gehalt werden unter Berücksichtigung von zwei unterhaltspflichtigen Personen, Gelder einbehalten und an den Insolvenzverwalter überwiesen. Da ich die Steuerklasse 3 habe, werden Freibeträge bei der Lohnsteuerberechnung ja doppelt berechnet und ich zahle dadurch weniger Lohnsteuer als ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse 4. Dadurch habe ich ein höheres Nettoeinkommen und es kann bei mir mehr gepfändet werden, als bei einem Arbeitnehmer mit Steuerklasse 4. Durch die Rente meines Mannes, die ja nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen ist, wird das Familieneinkommen erhöht und es könnte, wenn ich nicht genug Werbungskosten, Sonderausgaben usw. geltend mache, zu einer Steuernachzahlung kommen, so dass wir rein technisch weniger als das pfändungsfreie Einkommen haben - das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein?
Vielen Dank für Eure Antworten :)