Hallo,
habe schon gesucht, aber das Passende nicht gefunden:
Januar 2011 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bewohne eine Genossenschaftswohnung. Mir war klar, das der TH die Anteile kündigt. 6 Anteile a´200€. Heute habe ich den Beschluss vom AG erhalten, dass mir die Restschuldbefreiung angekündigt wird....der Beschluss der Aufhebung sollte ja in Kürze folgen. Auch liegt mir die Abrechnung des TH vor. Masse steht demnach in der Höhe von rund 90 Euro zur Verfügung sodass auch weiterhin im Beschluss erwähnt, die Verfahrenskosten aus der Staatskasse zu zahlen sind. Der TH erhält rund 1900 Euro. So weit so gut.
Muss nicht normalerweise eine Nachtragsverteilung angeordnet werden und mir dies Im Beschluss mitgeteilt werden?
Ich habe bereits heute morgen mit der Genossenschaft telefoniert und den Beschluss zugefaxt. Der zuständige Sachbearbeiter fragte darauf hin etwas erstaunt: " Hmm...und was ist jetzt mit der Kündigung...die Anteile sollen jetzt doch nicht an den TH ausgezahlt werden? Was ist mit der Nachtragsverteilung? wenn diese nicht angesetzt wurde, lassen wir die Anteile ersteinmal auf Ihrem Genossenschaftskonto"
Kann ich jetzt das gesparte Geld wieder aus der Keksdose nehmen und mir was schönes gönnen oder kann da im Nachhinein noch was bez. Forderungen vom TH kommen.
Was ist jetzt mit der Kündigung die der Genossenschaft vorliegt und ja auch nicht vom TH zurückgezogen wurde?
Kann es sein, das der TH die Anteile vergessen hat, obwohl im Erstbericht erwähnt? Oder hat hier das Gericht etwas vergessen? Oder liegt es daran, das die Kündigung der Anteile bereits zu Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde und es deshalb keiner gesonderten Nachtragsverteilung mehr bedarf?
Seltsam ist auch, dass der TH weiß, dass ich auf Grund noch einzuholender Unterlagen die Steuererklärung erst Anfang März machen kann und hier nach aktuellen Hochrechnungen eine Erstattung von ca. 2800€ stattfindet!!!
Was ist hier los?