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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode  (Gelesen 6970 mal)

jazzy1

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Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« am: 21. Juni 2008, 19:48:20 »

Hallo zusammen,
ich bin seit 6 Jahren in der Privatinsolvenz.
Schon bei der Beantragung hatte ich einen Nebenjob. Aus Unkenntnis und auch weil der Treuhänder nach Beantwortung zur Arbeitstelle zum nächsten Punkt überging,
wurde der Nebenjob nicht angegeben. Der ist offiziel angemeldet (400,- € Minijob) und das Geld fliesst auch auifs Konto.
Zwischenzeitlich ist mir klar geworden, dass dieser Betrag auch in das pfändbare Einkommen fliessen muss. Das ist bisher nicht geschehen.
Hat jemenad einen Tip was man jetzt machen könnte oder was da passeirt.
Hoffen, daß das niemand auffällt oder dem treuhänder klaren Wein einschenken.

Grüße
Jazzy1
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bemeyno

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #1 am: 22. Juni 2008, 09:37:58 »

Solange Du unter Deiner Pfändungsgrenze liegt, kann Dir eigentlich nichts passieren. Außer Du hast vielleicht nur eine Teilzeitstelle und den Nebenjob. Dann kann er Dir Ärger machen, dass Du Dir eine Vollzeitstelle suchen sollst.

Wenn Du allerdings mit dem Nebenjob über Deiner Pfändungsgrenze liegst, würde ich die Antwort von den Moderatoren abwarten.

mfG

bemeyno
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bemeyno

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #2 am: 22. Juni 2008, 09:42:43 »

Ach so, ich habe mal oben rechts  unter Suche "Nebenjob" eingegeben. Wenn Du das auch machst, findest Du schon genug Einträge dazu, unter anderem auch einen, indem Dir recht genau eine Berechnung des dann pfändbaren Einkommens erklärt wird..   :wink:

mfG

bemeyno

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jazzy1

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #3 am: 22. Juni 2008, 15:51:44 »

Hallo,
da habe ich wohl nicht ganz klar ausgedrückt.
Ich habe eine Vollzeitstelle aus der auch das pfändbare Einkommen abgeführt wird.
Darüber hatte ich zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung einen 400,- € Nebenjob, der nicht angegeben war.
Meine Frag ist: Fällt das auf, was kann passieren, sollte man das jetzt nachträgliche dem treuhänder melden oder abwarten und hoffen, es fällt nicht auf.
Hat jemand damit Erfahrungen?

Grüße
Jazzy1
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paps

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #4 am: 22. Juni 2008, 20:33:31 »

Haben Sie den Job noch?

Wenn nein, wann wurde er letztmalig ausgeübt?
Wann wurde das Verfahren aufgehoben?
Hatte der IV/TH Einsicht in die Kontoauszüge?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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jazzy1

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #5 am: 23. Juni 2008, 15:30:01 »

Hallo,
ja ich habe sowohl den nebenjob als auch die Vollzeitstelle noch.
Beide wurden auch schon bei Beantragung der Insolvenz schon ausgeübt.
Die einnahme aus dem Nebenjob gingen zu Beginn auf das Konto der Lebensgefährtin.
Zwischenzeitlichmbzw. schon seit einigen Jahren geht das auf mein Sparkonto.
Die WVP läuft bis zum 30.3.2009.
Grüße
Jazzy1
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paps

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #6 am: 23. Juni 2008, 18:48:36 »

Nicht ganz so gut.

Hat der TH in den Jahren des Verfahrens die Steuererklätung gemacht oder eingesehen?
Dann könnt man zumindest Kenntnis unterstellen.

Wenn nicht, wie wurde das Nebeneinkommen steuerlich behandelt?
Freibeträge usw.

Mögliche Ansatz wäre, das Vollzeitnetto mit 1/2 (aus  dem zu versteuerten Betrag ) aus dem  Nebenjob zusammen zu rechnen und den pfändbaren Betrag daraus zu ermitteln.

Wie und ob Sie es dem THnachmelden sollten, hängt von der nun ermittelten Größe  ab.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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MissTraut

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #7 am: 23. Juni 2008, 18:50:21 »

Hallo ... um es mal mit ganz einfachen Worten zu sagen: Der Nebenjob wurde schon bei Beantragung der Insolvenz verschwiegen, warum sonst wurden die Einnahmen wohl auf das Konto der LAG umgeleitet ... es fällt mir schwer zu glauben, dass man dies nicht gewusst habe bzw. frei nach dem Motto: Es fragt niemand also sag ich das auch nicht ...

Sei es drum: Weißt Du ob IV die Kto.Auszüge von der Bank erhält ? Ich würde mal fast vermuten nein, denn sonst wäre ihm das "Zusatzeinkommen" sicherlich aufgefallen ...

Und wenn meine Vermutung stimmt, dann würde ich ihn denk ich mal nicht unbedingt darauf stossen, dass Du eigentlich während der letzten Jahre ganz wacker Geld an ihn vorbeigeschleust hast ...

LG
MissTraut
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jazzy1

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #8 am: 23. Juni 2008, 20:45:45 »

Hallo Paps,
deine Antworten erscheinen als die wahrlich auf gutem Wissen basierenden Antworten zu sein. Daher möchte ich auch auf deine antworten.

Das es sich um einen pauschaliert versteuerten Nebenjob handelt, mussten die ja in der Steuererklärung, von denen der Treuhänder Kenntnis erhielt, da die Erstattung ja an ihn ging und auch der EKSt Bescheid.
Wenn ich so eine grobe Berechnung nach deinem Vorschlag mache, kommt ein Betag von ca. 6500,- zusammen, der denn tatsächlich am TH vorbeigeflossen ist.
Da ich diese Summe natürlich nicht habe und auch wohl nicht bis zum Ende der WVP aufbringen kann, werde ich wohl das Risiko eingehen müssen, es nicht zu melden.
Vielleicht klappt es ja. Oder siehst du eine andere Möglichkeit?
Danke für deine bisherigen Antworten.

Grüße
Jazzy1
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paps

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #9 am: 23. Juni 2008, 22:28:43 »

Ergibt sich aus dem Mehrbetrag  (Pfändungsnetto + 1/2 Nebenjob) wirklich ein mtl. Pfändungsmehrbetrag von 100,- Euro der möglicherweise nicht abgeführt wurde?
Denn da wären wir nämlich, wenn es noch gut 9 Monate bis zum Ende der Abtretung sind.

Wenn der TH die Steuerbescheide erhalten hat, würde ich jetzt die Füße still halten.
Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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snowylein

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #10 am: 24. Januar 2012, 20:27:05 »

Hallo. Wirst schon gewußt haben, warum Du das Geld aus dem Minijob selber brauchst und nicht angegeben hast. Ich hoffe, es merkt keiner.Ich hasse die Insolvenz hier in Deutschland. Weil sie einen durch die kumulative Pfändung in die Not treiben und jeder cent weggepfändet wird, egal wofür du dringend in Mehrarbeit Geld brauchst. Es ist eine Irrenanstalt hier in Germany und keine Demokratie in der Insolvenz. Weißt du wie viele viele Insolvenzler ich in Berlin inzwischen kenne, die aus purer Not schwarz arbeiten. Das sind die Alleinstehenden, die alle Fixkosten selber tragen müssen. Das ist keine Wohlverhaltensphase: Das ist gewünschter Abstieg in die Unehrlichkeit in materiellen Notlagen und dafür kann ich das Land nicht achten. In anderen Ländern ist das anders. Schaue nach England, USA, Frankreich.     
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Der_Alte

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Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #11 am: 24. Januar 2012, 21:35:31 »

@ snowylein:

Empfehlung: Auswandern!

Ansonsten ist Ihr Beitrag so überflüssig wie ausgelaufenes Wischwasser.
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snowylein

  • Gast
Re: Nebeneinkommen in der Wohlverhaltenperiode
« Antwort #12 am: 25. Januar 2012, 09:21:04 »

@Alter,

daher habe ich bislang nichts geschrieben hier, weil die Beiträge so überflüssig wie auslaufendes Wischwasser sind. Wenn die Insolvenzler zusammen halten und darum kämpfen würden, dass sich hier in der Gesetzgebung etwas ändert, würde sich auch was ändern.

Auswandern geht nicht, wenn man in EU Rente ist und zur Behandlung muss. Insofern ist Ihre Antwort für mich so überflüssig wie auslaufendes Wischwasser. liebe Grüße 
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