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Autor Thema: Nebenkosten an TH obwohl unfändbar?  (Gelesen 4950 mal)

Insokalle

Re: Nebenkosten an TH obwohl unfändbar?
« Antwort #20 am: 18. Januar 2012, 10:53:40 »

Wie sind denn die Daten in dem anderen Verfahren? Falls identisch, wäre ja auch dort die Nachtragsverteilung zulässig. Wegen der geschilderten Gesamtgläubigerschaft wohl auch über den Gesamtbetrag. Trotzdem könnten Sie an das Gericht schreiben und darauf hinweisen (Variante a). Mal sehen, wie die Entscheidung ausfällt.

An welchen TH hat der Vermieter ausgezahlt? Mich amüsiert ein wenig der Gedanke, beide TH aufeinander loszulassen, wenn es nicht gerade derselbe in beiden Verfahren ist.

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ch-ev888

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Re: Nebenkosten an TH obwohl unfändbar?
« Antwort #21 am: 18. Januar 2012, 11:07:06 »

Naja rechtslage sieht da genau so aus in Wh und TH will die Nebenkosten auch haben nur er hat begriffen das er nur max die hälfte haben kann.

Ja die vorstellung hatte ich auch schon wär super  :respekt:
Naja hab dem Ag jetzt geschrieben das TH eine falsche summe angegeben hat. Mal schauen was raus kommt.
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