"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nebenkostennachforderung von 500 € aus Mietverhältnis vor Privatinso zahleN???  (Gelesen 2209 mal)

Akasha22

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14

Hallo,

Zu den Fakten:

Ich bekam eine Nebenkostennachforderung in Höhe von 455 € für das Jahr 2010.

Die Nebenkostennachforderung ist aus einem Mietverhältnis, was 2 Monate vor der Insolvenzeröffnung durch eine Räumungsklage des Vermieters und einem Gerichtsverfahren beendet wurde.

Rein rechnerisch habe ich im Jahr 2010 3x keine Nebenkosten bezahlt und damit 360 € allein Schulden von 2010 weshalb ja dann gekündigt wurde und das Räumungsverfahren kam.

Das Gericht hat also die Forderungen ja schon festgelegt.

Jetzt will die alte Vermieterin aber 455 € Nachzahlung haben, es steht sogar im Schreiben des Anwalts, das die Höhe der abrechnung aufgrund fehlender Nebenkostenvorrauszahlung entstanden ist.

Frage:

Muss ich die 455 € komplett zahlen??

Weil alte Schulden ja drin sind, die auch angemeldet wurden?
Und was ist mit den 500 € Kaution die die Vermieterin sowieso einbehalten hat, einfach so?

Könnte ich da vielleicht Hilfe vom Insolvenzverwalter bekommen, denn mach ich mich nicht strafbar , wenn ich Schulden bezahle die im Insolvenzverfahren angemeldet sind?

Bitte, wenn jemand etwas weiß ich bin echt verzweifelt. :sad:
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 15:44:31 von Akasha22 »
Gespeichert
 

Insokalle


Also war Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Gespeichert
 

Akasha22

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14

Ja Mietverhältnis wurde am 01.05.2011 beendet( oder 30.04) Insolvenzeröffnung war am 12.07.2011
Gespeichert
 

Insokalle


Stimmen die Jahreszahlen?
Wenn Eröffnung 2011, dann wäre die Nachforderung für 2010 eine Insolvenzforderung. Die braucht nicht bezahlt werden. 
Gespeichert
 

Akasha22

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14

Ja die Jahreszahlen stimmen.

Und trotzdem habe ich von dem Anwalt des alten Vermieters eine Nebenkostennachforderung in der Höhe, wo auch nochmal drin steht das die Höhhe aufgrund der fehlenden Nebenkostenvorauszahlung zustande kommt.

Und diese Mietschulden wurden ja auch schon in einem Gerichtsverfahren im März 2011 festgesetzt, daran wurden ja auch die Gerichtskosten gefordert.

Gibt doch einen Grund warum die Rechtsanwältin des Vermieters das extra nochmal neu fordert??
Gespeichert
 

Insokalle


Keine Ahnung.
Vielleicht kennt er das hier nicht:

In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.
BGH, Urteil vom 13. 4. 2011 - VIII ZR 295/10; LG Stuttgart
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz