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Autor Thema: Nebenkostenrückerstattung und Mietkaution  (Gelesen 2394 mal)

kaker

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Nebenkostenrückerstattung und Mietkaution
« am: 09. August 2010, 20:26:18 »

Hallo,
ich bin seit Juli 2005 in PI und habe heute einen Anruf von meinem IV erhalten.
Nun möchte er ab 2006 alle Nebenkostenabrechnungen sehen und die Hälfte der Rückerstattungen sowie die Hälfte von der Mietkaution welche ich 2009 durch unseren Umzug zurück bekommen habe haben.
Ist diese Forderung nach sovielen Jahren überhaupt rechtens???
Die Mietkaution war von meiner damaligen Freundin heute Frau auf ein auf ihren Namen geführtes Sparbuch.

Danke schon mal für Eure Antworten!!!

Viele Grüße  Kaker
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Miau

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Re: Nebenkostenrückerstattung und Mietkaution
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 06:04:31 »

Hallo,
ich bin seit Juli 2005 in PI und habe heute einen Anruf von meinem IV erhalten.
Nun möchte er ab 2006 alle Nebenkostenabrechnungen sehen und die Hälfte der Rückerstattungen sowie die Hälfte von der Mietkaution welche ich 2009 durch unseren Umzug zurück bekommen habe haben.
Ist diese Forderung nach sovielen Jahren überhaupt rechtens???
Die Mietkaution war von meiner damaligen Freundin heute Frau auf ein auf ihren Namen geführtes Sparbuch.

Danke schon mal für Eure Antworten!!!

Viele Grüße  Kaker

(1) Insolvenzverfahren aufgehoben? ja/nein?
(2) Falls aufgehoben, dann hat der TH nur noch Anspruch auf Pfändungsbetrag vom Einkommen, aber keinen Anspruch auf Vermögen!
(3) Wenn das Sparbuch auf den Namen der Frau geführt wurde, hat er 0% zu melden. Denn Sie sind insolvent, nicht Ihre Frau.
(4) Die Nebenkostenabrechnungen, die zu Rückerstattungen geführt haben nach 2005, könnten sehr wohl pfändbares Einkommen (ungleich dem steuerlichen Einkommen) entsprechen. Aber pauschal die Hälfte zu fordern ist kriminell. Es gibt eine Tabelle, wonach alles über 998 € pfändbar ist (wenn man single ist ohne Kinder, sonst steigt der Freigrenze). Deshalb auf jeden Fall dem TH Kontra geben, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und einen in Insolvenzrecht geübten Juristen hinzuziehen (einen, der in der nächsten Großstadt sein Büro hat, nicht einen Dorfanwalt). Notfalls dem TH klarmachen, dass Sie gegen ihn eine privatrechtliche Klage einreichen könnten, sowie eine Aufsichtsbeschwerde an das Ministerium aufgeben.
(5) Die Mietkaution ist kein Einkommen, sondern Vermögen. Wenn der TH während des nicht aufgehobenen Inso-Verfahren dieses Vermögen nicht verwertet hat, hat er danach (soviel ich weiß) keine Möglichkeit mehr es zu schlachten. Es sei denn, er beantragt eine Nachrangsverteilung. Aber die läuft ins Leere, falls die Kaution damals nicht an Sie, sondern an eine fremde dritte Person überwiesen wurde.
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