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Autor Thema: Nettoeinkommen senken in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2048 mal)

Fortuna69

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Nettoeinkommen senken in der Wohlverhaltensphase
« am: 08. November 2011, 20:56:38 »

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

ich habe jetzt die ersten beiden Jahre in der Wohlverhaltensphase überstanden. Von meinem monatlichen Nettoeinkommen bekommt der Insolvensverwalter den pfändbaren Anteil. Von meinem Arbeitgeber wurde mir nun eine betriebliche Altersversorgung angeboten. Hierbei werden die Beiträge bereits vom Bruttoeinkommen abgezogen, so dass das Nettoeinkommen auch etwas niedriger ausfallen würde und dadurch für den Insolvenzverwalter weniger zu pfänden gäbe.

Kann ich einen solchen Vertrag abschließen, oder würde ich dabei gegen das Insolvenzrecht verstoßen, so dass mir die Restschulödbefreiung versagt werden kann?

Danke schon einmal für die Antworten

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Insokalle

Re: Nettoeinkommen senken in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 10. November 2011, 18:58:42 »

Ich meine, das geht, solange die Zahlung aus dem unpfändbaren Einkommen genommen wird. Der Pfändungsbetrag darf sich also nicht verringern. Ähnlich versteh ich auch das BAG zur Direktversicherung.
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