vor lauter angst das meine insolvenz in gefahr geraten würde
- das einer der großen Irrtümer, welchen wir den Aussagen unserer Superhelden in den TV-Shows zu verdanken haben. Deshalb an dieser Stelle noch mal ganz deutlich: Das Restschuldbefreiungsverfahren wird durch solche neuen Schulden nicht beeinflusst.
habe ich nicht mal daran gedacht was überhaupt mit meiner ex-frau ist, denn eigentlich sind wir doch gesamt-schuldner!???!
- d.h. aber doch nur, dass der Gläubiger seine Forderungen zunächst von beiden Parteien in voller Höhe einfordern kann.
nun habe ich die zustimmung für die ratenzahlung erhalten. allerdings ist die rechnung nun gleich mal um 600.- gestiegen , wegen der "einigungsgebühr"
- wie gewaltig hoch sind den die Forderungen aus Nebenkosten?
würde ich meine insolvenz gefährden wenn ich die zahlung verweigere?
- die Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren sind § 295 InsO alle samt und abschließend aufgeführt. Jeder, der ein Restschuldbefreiungsverfahren durchläuft, sollte diese kennen und tunlichst befolgen. Wenn Sie also § 295 InsO einmal durchlesen, werden Sie keinen Punkt finden, aus dem sich ein Versagungsgrund wegen neuer Verbindlichkeiten ableiten lässt.
und hatte versucht den treuhändler zu wechseln....ohne erfolg!
- das Funktioniert auch nicht.
seid dem reagiert sie so "zickig" auf mich und hat leider keine informationen für mich übrig.
- was auch nicht deren Aufgabe ist.
Ich würde versuchen eine Regelung mit dem neuen Gläubiger bzw. dessen Anwalt zu finden, um eine sonst sicherlich erfolgende Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, EV, Kontopfändung) und den ganz Quatsch zu vermeiden. Und wenn es sich um eine 20 Euro Kleinrate handelt, ist das allemal besser, als der zuvor geschriebene Zirkus vollstreckungslustiger Anwälte und Juristen.