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Autor Thema: Neue Arbeitsstelle und Verdienst von Frau  (Gelesen 1825 mal)

Southtown_m

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Neue Arbeitsstelle und Verdienst von Frau
« am: 08. Dezember 2011, 11:47:56 »

Hallo nun bin ich im richtig Forum WVP.

So folgendes, die ein oder anderen hatten schon mitbekommen das ich eine neue Arbeitsstelle angenommen habe (ab Februar 2012) - bei der ich ca. 1650 netto verdienen werde. Allerdings hatte ich das unter Insolvenzverfahren geschrieben dabei bin ich wvp.
Meine Frau studiert und bekam bisher ca. 550 € Bafög. Haben eine gemeinsame Tochter.
Meine Frau ist nun im Praxissemester und bekommt 420 € ausbezahlt. Muss ich das dem TH nun melden?
Zudem hat Sie eine 400 € Stelle, war früher allerding immer unterschiedlich mal 200, mal 150 €..., das war dem TH Bekannt .
Seit 4 Monaten bekommt Sie nun die vollen 400 €. Muss ich das auch dem TH nun melden?
Die einen sagen muss man nur wenn er danach fragt, stimmts??
Bafög wird ja normalerweise nicht als Einkommen gezählt??

Hoffe habe da nun irgendwie keine Meldepflichten verhauen.

Vielen Dank
Viele Grüße
Southi
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Der_Alte

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Re: Neue Arbeitsstelle und Verdienst von Frau
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2011, 12:28:08 »

Wenn der TH fragt bekommt er eine Antwort, eine grundsätzliche Mitteilungspflicht haben Sie nicht.
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Southtown_m

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Re: Neue Arbeitsstelle und Verdienst von Frau
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2011, 13:29:49 »

Danke Alte(r)  :wow:  :wow:

Eine Frage habe ich zum Bafög meiner Frau. Wird dies als Einkommen gerechnet????
Eigentlich nicht, da es ja mehr oder weniger ein Darlehen ist. So heisst es zumindest immer.
Allerdings habe ich letztens für eine Prozesskostenhilfe welche ich mal in Anspruch nahm ein Schreiben bekommen wo ich wie jedes Jahr über meine aktuellen Verhältnisse ect. ausfüllen musste und da wird das mit voll angerechnet.

Das wäre wirklich die letzte Frage für dieses Jahr  :juchu: :smoke: :coffee:

Viele Grüße
Southi
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Schuldenheini

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Re: Neue Arbeitsstelle und Verdienst von Frau
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2011, 08:33:34 »

Was ihre Frau verdient müssen Sie dem TH nicht melden.

Das geht den gar nix an.Lediglich Sie müssen Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse bzw Arbeitgeberwechsel dem TH UND Gericht unaufgefordert mittteilen.
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