@HausH
schon mal überlegt was wäre wenn es in Deutschland so wäre wie in Frankreich oder England (bezogen aufs Insolvenzrecht)?
Dann wäre es halt so. Das Statement hat aber wohl eher nichts mehr mit dem hier behandelten Thema zu tun.
Ist ja nett, dass Sie communicator hier argumentativ offenssichtlich untersützen wollen. Worauf ich mit meiner Frage bzgl. des was wäre wenn im Hinblick auf Pfändungsschutzvorschriften hinaus wollte ist, dass communicator nicht zu Ende gedacht hat. Es wird auf den bösen Gesetzgeber und die bösen Gerichte gemeckert, die den Schuldnern doch alles einbrocken würden. Es geht doch in dem BAG Urteil letzten Endes um die Anwendung von Pfändungsschutzvorschriften. Im Prinzip wird der Gesetzgeber also für die erlassenen Pfändungsschutzvorschriften gescholten, die letzten Endes den Schutz des Schuldners darstellen. Gäbe es diese nicht, gäbe es auch keinen Schuldnerschutz und alles wäre pfändbar.
Von daher, bevor man zum Allgemeinschlag im Sinne von "alles schlecht" ausholt, sollte man vielleicht auch mal ganz genau gucken, worüber man denn nun genau meckert und dann seine Kritik präzisieren und nicht auf einfache Parolen beschränken.
@ Volvo
Die im Monat November bzw. Dezember 2013 geleistete Jahressonderzahlung stellt fortan keine Weihnachtsvergütung im Sinne des §850 a Ziffer 4 ZPO dar und unterliegt somit in vollem Umfang der Pfändung.
Nach § 850a Ziffer 4 ZPO ist nur Weihnachtsgeld zum Teil von der Pfändung ausgenommen. Weihnachtsgeld ist eine aus Anlass des Weihnachtsfestes geleistete Zahlung des AG an den AN. Bei Jahressonderzahlungen muss man im Einzelfall anhand der vertraglichen oder tarifvertraglichen Grundlagen prüfen, ob diese aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt werden. Von daher kann man keine allgemeine Aussage treffen, ob eine Jahressonderzahlung nun pfändungsgeschätzes Weihnachtsgeld ist oder nicht. Für die Sparkassensonderzahlung nach § 44 Abs 1 S 2 TVöD BT-S gibt es bereits ein BAG Urteil. Nach diesem handelt es sich bei der Sparkassensonderzahlung nicht um Weihnachtsgeld. Dann gibt es noch Urteile des BayVGH zur Jahressonderzahlung nach dem bayrischen Sonderzahlungsgesetz. Auch hier wird das Vorliegen von Weihnachtsgeld verneint. Weitere Urteile sind mir jedoch nicht gekannt.