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Autor Thema: Neue Bürgschaft in der Wohlverhaltsperiode  (Gelesen 1673 mal)

orangelable

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Neue Bürgschaft in der Wohlverhaltsperiode
« am: 06. Juli 2009, 11:35:59 »

hallo zusammen,
kurze frage bin in der Wohlverhaltensperiode und müsste evtl. eine Bürgschaft (BANK) eingehen. Dieser wäre nicht für mich sondern für meine Lebensgefährtin. Geht das??? Kann ich einen Bankbürgschaft eingene???
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makro

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Re: Neue Bürgschaft in der Wohlverhaltsperiode
« Antwort #1 am: 06. Juli 2009, 12:10:44 »

Dieser wäre nicht für mich sondern für meine Lebensgefährtin.

Die typische Fehleinschätzung bei einer Bürgschaft! So nach dem Motto: "Ist ja nur Proforma!" Dir ist bekannt welches Risiko dahintersteckt?
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lucca_m

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Re: Neue Bürgschaft in der Wohlverhaltsperiode
« Antwort #2 am: 06. Juli 2009, 13:47:02 »

Eine Bürgschaft gibt man auch nie für sich selbst ab.
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MissTraut

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Re: Neue Bürgschaft in der Wohlverhaltsperiode
« Antwort #3 am: 07. Juli 2009, 23:13:51 »

Hallo ...

 Bürgschaft für LAG = Finger weg ... geht in nur ganz wenigen Fällen gut und kann so richtig aua machen (Dir natürlich) wenn aus LAG Ex-LAG wird.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass - wenn jemand aus eigener Kraft/Einkommen - etwas nicht schafft bzw. erreicht wie z.B. Kredit besser die Finger davon lassen sollte und ehrlich gesagt, nicht jemanden mit ins Boot nehmen der sich gerade noch in der WVP befindet.

LG
MissTraut
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