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Autor Thema: Neue Forderung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2366 mal)

VonBankenPlattgemacht

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Neue Forderung in der Wohlverhaltensperiode
« am: 23. Januar 2015, 20:56:06 »

Hallo :-)
böse Briefe kommen immer Freitags wenn man keinen Fragen kann, also probiere ich es mal hier.
Bin jetzt im 4 Jahr in der Wohlverhaltensperiode habe kein Problem bis jetzt mit meinem Treuhänder gehabt.
Doch heute kommt auf einmal ein Brief von Ihm in dem steht das ein Gläubiger eine neue Forderung eingereicht hat, jetzt mache ich und meine Familie sich echt verrückt was das nu wieder sein soll.
Durch ein Steuersparmodell und dem damit verbundenen Wohnungskauf sind wir in diese Situation gelangt, nach Kündigung des Darlehns einer der Finazierenden Banken ging es Recht schnell war alles auf lug und trug aufgebaut.
Es waren 2 Finanzierende Banken und eine Hausverwaltung mit Forderungen die wir bei Eröffnung des Verfahrens angegeben haben, jetzt nach 4 Jahren hat die Hausverwaltung auf einmal noch eine Forderung nachgereicht und mein Verwalter will von
mir Wissen ob diese Berechtigt ist. Die Forderung ist aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiss jetzt nicht was ich machen soll haben die etwa Anspruch auf die neue Forderung oder fällt die mit in die Insolvenz.
Angeschrieben waren sie ja, nur stimmt der Betrag ja jetzt nicht mehr den wir beim Vergleich angegeben haben, mit der neuen Forderung sind das ca. 1000€ mehr.

über einen Antwort würde ich mich freuen :-)

Gruss Frank
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Neue Forderung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 24. Januar 2015, 18:42:20 »

Wenn die Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz stammt, der Gläubiger von der Insolvenz wusste und Du nun in der WVP bist kommt die Hausverwaltung zu spät.
Sie kann nicht mehr in die Forderungsliste aufgenommen werden.
Anderseits wird auch diese Forderung von der erfolgreichen Restschuldbefreiung erfasst werden.


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