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Autor Thema: Neue Wohnung in der WVP  (Gelesen 2711 mal)

Kudi78

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Neue Wohnung in der WVP
« am: 24. November 2010, 02:02:57 »

Guten Abend,

ich bin bereits seit mehreren Jahren in der PI und in der WVP.

Zur Zeit lebe ich bei meinen Eltern und möchte die nächste Zeit ausziehen.

Dass ich meinen Umzug und somit die neue Adresse dem IV melden muss weiss ich.

Meine Frage ist, wie sieht es aus, wenn ich umgezogen bin und meine neuen Möbel habe.

Kann es sein, dass "jemand" vorbei kommt und sich das Inventar ansieht/schätzt/ oder möglicherweise sogar pfänden kann??

Oder anders gefragt, gibt es eine bestimmte Summe die man für einen Umzug haben "darf"?

Mein Nettogehalt liegt unter dem Pfändbaren Einkommen und ich habe jetzt 2 Jahre eisern gespart und kann mir den Umzug auch leisten.

MfG
« Letzte Änderung: 24. November 2010, 02:08:40 von Kudi78 »
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Fallera

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Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #1 am: 24. November 2010, 07:33:11 »

Sie befinden sich wie sie sagen in der WVP! Somit haben sie sich lediglich an die Obliegenheiten gemäß §295 InsO zu halten!
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

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Kudi78

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Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #2 am: 24. November 2010, 15:31:24 »

"keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen"

bedeutet dass, das ich meinem TH sagen muss wieviel ich gespart habe um ausziehen zu können???
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Fallera

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Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #3 am: 24. November 2010, 15:40:00 »

2.  Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;

Dabei handelt es sich um ERBEN!! Nicht SPAREN!

In der WVP dürfen sie ohne Bedenken wieder Vermögen bilden sprich Sparen!

Wie lange ist Ihr Verfahren denn bereits schon aufgehoben? Sie sagten sie sparen schon 2 Jahre lang!
« Letzte Änderung: 24. November 2010, 15:44:05 von Fallera »
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Kudi78

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Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #4 am: 24. November 2010, 15:48:38 »

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!!

Ich bin seit nicht ganz 3 Jahren in der WVP und habe seit 2 Jahren einen "neuen" Job.

Seit dieser Zeit habe ich bisschen was an die Seite getan.

Ich wollte mich halt vergewissern, wie das ist, wenn ich ausziehe und mir die Sachen dann kaufe.
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tomwr

Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #5 am: 25. November 2010, 14:58:14 »

Also wenn es nicht unglaubwürdig erscheint, also nicht eine Küche für 20.000 EUR oder so installiert wird ist es eigentlich egal. Du kannst Geld in der WVP sparen ja und es schadet auch nicht wenn z.B. Angehörige (Eltern) ggf. Kosten für Möbel übernehmen oder Dir neue Möbel schenken.

Pfänden kann der TH nur Bezüge, die von der Abtretungserklärung (Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis) umfaßt sind und nicht freiwillig abgeführt werden. Ich glaube aber noch nicht mal, dass er sich die Mühe macht sich an Deinem neuen Domizil zu besuchen.

Auch die zurückzuzahlende Mietkaution aus der alten Wohnung darfst Du in der Regel behalten.
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Fallera

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Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #6 am: 25. November 2010, 15:03:19 »

In der WVP spielt der Betrag keine Rolle! ob 2.000 EUR oder 20.000 EUR ist egal! Einzig die Obliegenheiten nach 295 InsO sind zu beachten.
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tomwr

Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #7 am: 26. November 2010, 18:05:25 »

Im Prinzip gebe ich Dir Recht, allerdings könnte man sich bei sehr großen Summen schon mal die Frage stellen, wie diese innerhalb von 3 Jahren in der WVP angespart werden konnten. Der TH könnte unter Umständen einen Verstoß gegen §295 Abs.3 vermuten (kein von der Abtretung umfasstes Vermögen zu verheimlichen, z.B. Schwarzgeld o.ä.).

Ob er das beweisen kann, ist wieder eine andere Sache. Ich glaube ja auch nicht, dass das besonders wahrscheinlich ist aber ich würde auch nicht einfach so in den Raum stellen, dass es völlig egal ist welches Vermögen der Schuldner in der WVP erwibt. Unter Umständen müßte er sich Fragen gefallen lassen, woher das Vermögen tatsächlich stammt. Ob es glaubwürdig ist, dass man jeden Monat 600 EUR zusammengespart hat vom pfändungsfreien Arbeitseinkommen hängt auch von der Höhe des Einkommens ab.
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Pillusch

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Re: Neue Wohnung in der WVP
« Antwort #8 am: 27. November 2010, 15:25:46 »

Hallöchen,

In der Wohlverhaltensfase kannst du eigentlich machen was du willst,ich habe die
Periode genutzt und vergleiche gemacht,da die Gläübiger nun nichts mehr
bekommen habe ich gute vergleiche ausgehandeldt ,und meine Insolvens
konnte beendedt werden . . .bzw.Schuldbetrag 3000,00 Euro zahlen mußte
ich nur 50,00 Euro mann muß nur den Gläübigern klar machen,das nichts zu holen
ist,dann geht es wunderbar,ich hatte 37000,00 Euro Schulden gehabt,und mußte auf alles geradeca 2000,00 Euro zahlen,alles nach und nach bezahlt,wichtig ist nur mann braucht einen 3.Person die alles Überweist,und schon ist mann
aus den Schulden raus.eiter Infos unter EDIT FALLERA: KEINE WERBUNG!!

MfG
Thomas Pillusch


 
« Letzte Änderung: 27. November 2010, 16:22:22 von Fallera »
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