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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Neuer Arbeitgeber, langer anfahrtsweg (Freibetrag erhöhen möglich? )  (Gelesen 5499 mal)

test27

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Hallo,

Ich bin 26, keine Kinder und ledig seid 2 Jahren in der Privateninsolvenz, ich bin leider seit 3 Monaten ALG1 Empfänger und habe heute endlich eine neue Arbeit gefunden.  :Respekt:
Sie liegt leider 50KM von mir daheim weg, sprich ich habe eine Arbeitsweg im Monat von 2000KM (300€ Spritkosten). ich würde dort 2500€ Brutto verdienen, die stelle ist für mich die einmalige chance mich Beruflich zu verwirklichen.
Meine Ausgaben derzeit:
Einkommen da der erst gepfändet wird: 1024€
Miete mit Strom: 600€ Warm
Fixkosten: 150€

Machen zum Leben ca. 250€, wenn ich die neue Arbeitstelle antrete kommen neue kosten auf mich zu: KFZ-Versicherung monatlich, KFZ-Steuer, KFZ-Unterhaltungskosten und eben Spritkosten von ca. 250€ zur Arbeitsstätte und zurück.

Wenn ich die Arbeitsstelle aufnehme habe ich also weniger Geld als wenn ich ALG1 bleibe, die KFZ-Unterhaltungskosten würden mein übriges Geld zum Leben aufschlucken. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit einen Freibetrag zu erwirken damit ich meine Arbeitstelle antreten kann? Ich bin jetzt total durcheinander, ich möchte endlich ein neues Lebenführen und die Arbeit antreten aber bei einem Freibetrag von 1024€ ist es mir nicht möglich nur ansatzweise zu Überleben und gleichzeitig Höchstleistungen im beruf zu geben.

Desweiteren muss ich mir ein KFZ anschaffen, ich denke ein Darlehn oder Privatkredit in kleinem rahmen bis 1500€ kann ich komplett vergessen oder?
Vielen Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen
« Letzte Änderung: 31. März 2014, 21:44:17 von test27 »
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KarlPaul


Bei 2.500 € Brutto und 150 € ( 20 x 50 x 0,30) Freibetrag für den Arbeitsweg auf der
"Steuerkarte" gibt es vermutlich 1693,73 € netto, davon
-451,47 € Pfändung = 1.242,26 € tatsächlich netto.

2.000 km Auto würde ich mit 600 € Vollkosten (Sprit, Öl, Service, Steuer, Versicheurng, Anschaffung bzw.
Abschreibung)im Monatsmittel mindestens ansetzen.

Bleiben 642,26 € für alles anderes.

Macht keinen so keinenn Sinn.

Sie können nach "§ 850f Änderung des unpfändbaren Betrages"

"1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn

a)
    der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist, ... "

einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages stellen.

Wie das gerechnet wird entscheidet dann das Insolvenzgericht.






« Letzte Änderung: 01. April 2014, 08:39:26 von KarlPaul »
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test27

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Danke für die schnelle Antwort, das gibt mir ein bisschen Hoffnung.

Also habe ich laut "Gesetzt" eventuell die Chance das mein Freibetrag auf ca. 1500€ erhöht wird? Ich Überlege den Arbeitgeber anzubieten mich auf 2000€ Brutto zu setzen und mir im Gegenzug ein Dienstwagen mit Tankkarte stellt. Wäre das auch eine Option?
« Letzte Änderung: 01. April 2014, 10:27:28 von test27 »
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eidechse


Achtung, das muss gut durchgerechnet werden. Die Privatnutzung eines Dienstwagens stellt einen Sachbezug dar. Sachbezug und in Geld zahlbares Entgelt sind zusammen zu rechnen. Das kann ganz schön nach hinten losgehen.

Ist denn wirklich zwingend die Anschaffung eines Autos notwendig? Je nachdem wo man wohnt und welche Arbeitszeiten man hat, kann auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar sein. Dann wird es schwierig mit einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Kosten für ein Auto.
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Mekki


Ich hatte eine einfache Entfernung von 47km. Bei mir wurde nach langem hin und her 90€ genehmigt!! Bei 25-30km gibt es nichts. Vollkostenrechnung wird nicht anerkannt. Zumindest ist das Gericht dem TH in dieser Sache gefolgt. Eventuell kommen die sogar mit Umzug!  Aber eine Anfrage sollte man ruhig stellen. Bei mir hats über 3 Monate gedauert. Man muss also in Vorleistung gehen. Das wird schwierig.  In der WVP sollte man den Freibetrag erst in der Einkommensteuererklärung angeben.

Ich hatte auch mal einen Firmenwagen. Das war wesentlich (ca. 200€) teurer.
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test27

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Ich wohne etwas ausserhalb, müsste 2 Umsteigen und hätte mit dem Zug eine Anfahrt von 65Min + Laufen.
Es sint genau 51KM einfache fahrt, also 100 KM Pro Tag.
Ich habe keine festen Arbeitszeiten.. ich bekomme dort eine Stelle als Vertriebsmanager und mein Gehalt ist 2500 Brutto Grundgehalt + Provision.. ich denke das ich mit ca. 3000-3200€ Brutto im Monat im guten mittefeld liegen werde. In meinem Arbeitsvertrag steht Arbeitszeit Flexibel nach Öffnungszeiten zwischen: 7.30Uhr -23Uhr nach bedarf,  40h Vollzeit.
Es kann auch vorkommen das ich Morgens und Abends da sein muss, (Doppelschicht) oder eben mal im fall eines Notfalls sofort da sein muss.  Daher ist die Anschaffung eines eigenes PKWs lauf Arbeitgeber Voraussetzung.

Wo stelle ich diesen Antraf auf Erhöhung des Freibetrages? beim TH ? oder beim Gericht? was sollte ich genau aufsetzen in dem schreiben?
Ich bekomme wohl die ersten 3 Monate von der ARGE ein Fahrtkosten Zuschuss aufgrund der vielen KM ! 0,20€ KM maximal 200€ im Monat. Darf ich das bekommen? Ich mein ich hab von dem GEld ja nichts da meine Tankosten im Monat sich auf 300€ belaufen werden. Das heißt ich bräuchte das GEld nur zum Tanken, was ich auch anhand von belegen nachweisen kann.
Die Position dort ist für mich wie ein 6er im Lotto und es wäre wirklich schade, wenn mir so wenig geld im Monat bleiben würde das ich die Tätigkeit nicht weiter ausüben könnte.. schließlich ist die hohe Provision ein Anreiz für die arbeitsmotivation.... das interessiert mich vorrangig gar nicht, aber leben will ich zumindest könnte.. was bei 1024€ Netto + 300€ Spritkosten + 700€ Fixkosten nicht drin ist.
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Der_Alte

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Antrag wäre bei Gericht zu stellen nach § 850 f ZPO. Ob das Gericht das anerkennt muss man abwarten.

Für die Zeit, in der ein Fahrtkostenzuschuss gezahlt wird, sehe ich keine Chance auf Anerkennung.
Der Fahrtkostenzuschuss der Arge ist kein Einkommen im Sinne der Abtretung und damit nicht pfändbar.

Ob es sinnvoll ist, sich einen steuerlichen Freibetrag vom Finanzamt eintragen zu lassen muss man prüfen, denn durch die geringere Steuerzahlung erhöht sich der pfändbare Anteil.
Da man in der WVP ja die Steuererstattung wieder erhält, könnte es günstiger sein, sich erst mit der Steuererklärung dieses Geld zu holen. Das hat auch den Vorteil, dass man dann eine größere Summe bekommt, um ggf. in die Fahrzeugerhaltung zu investieren. Bei dieser Kilometeranzahl ist z.B. ein Satz Reifen pro Jahr einzuplanen und ähnliches.
Für die Steuererklärung penibel alles aufbewahren, was für das Fahrzeug aufgewendet wird und ggf. Fahrtenbuch führen. Denn wenn man höhere Kosten nachweisen kann als die pauschalen Sätze können diese auch angesetzt werden. Wie man da genau vorgehen sollte entweder mit dem Finanzamt besprechen oder im Netz suchen. Die Anforderungen sind hoch, könnten sich aber lohnen.
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KarlPaul


Selbst wenn Du gut arbeitest, verkaufst, 3.300 € brutto schaffen solltest, sind
das doch nur 2.062,51 € netto - 710,41 € = 1.352,41 € vor Abzug der Fahrtkosten.
Wenn da kein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag gewährt wird und oder es nicht steuerlich
geltend gemacht werden kann, dann arbeitest Du praktisch nur um zur Arbeit zu fahren.
Ist eine schwierige Entscheidung.

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Der_Alte

  • Gast

Wäre umziehen eine Option? Einen Umzug würde die Arbeitsagentur bezuschussen.
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communicator


ist bei mir genauso - und noch schlimmer da noch weiterer weg zur arbeit

ich hab die variante mit dem firmenwagen

hab mich damit abgefunden dass ich nur für die tägliche fahrt zur arbeit arbeiten geh - und die gläubiger zu befriedigen

an deiner stelle wär ich ALG1 Empfänger geblieben - da müstest du dir den stress der arbeit nicht auch noch antun und es würd dir sogar noch mehr geld zm leben bleiben

ist traurig aber ist leider so

nie vergessen - privatinsolvenz in deutschland ist nicht dazu da gläubiger zu befriedigen oder den schuldner einen neuanfang zu ermöglichen - das will man uns nur allen weismachen
privatinsolvenz ist einzig und allein dafür da den schuldner für sein verhalten zu bestrafen - und wer das immer noch nicht kapiert hat tur mir echt leid




« Letzte Änderung: 03. Mai 2014, 16:18:59 von communicator »
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test27

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Danke für deine Antwort, wie lange musst du noch durchhalten und wie weit ist dein Arbeitsweg?

Ich habe vom Gericht noch kein bescheid bekommen, allerdings hat sich das Arbeitsverhältnis leider bereits erledigt.. Mein Arbeitgeber hat mich nachdem ich ihn über meine Insolvenz in Kenntnis gesetzt habe während der Probezeit fristlos gekündigt.. Die haben zu mir gesagt das es ein Vertrauensbruch darstellt das ich dass nicht während meines Vorstellungsgespräch erwähnt habe. Naja.. ich hatte dort sowieso keine Zukunft.. Ich musste dort in Doppelschicht Arbeiten.. 7-12Uhr und 16-22Uhr Täglich.. ich hatte immer ca. 5-6 Freizeit mittags und musste die Zeit irgendwie totschlagen da es sich nicht gelohnt hat mittags heimzufahren bei einem anfahrtsweg von ca. 1 Stunde! Die haben mir das damals beim Vorstellungsgespräch auch nicht gesagt das ich in Doppelschicht arbeiten MUSS... Bin morgens um 6 außer Haus und Abends um 23Uhr zurückgekommen.. und das für 1200€ Netto ! kein Leben mehr gehabt.. Daher war es wohl von beiden Seiten aus das beste das zu lassen..

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communicator


hi
ich hab knapp über 80km zur arbeit (einfache strecke)
durch den firmenwagen bleiben mir im monat etwa 450 euro weniger vom pfändfreien arbeitseinkommen.
wenn ich nicht ne freundin hätte die sehr gut verdient und das haus und die nebenkosten bezahlen kann dann wäre es unmöglich weiter zur arbeit zu gehen.
naja ein jahr hab ich noch - ich werds schon durchhalten.

ich finde es halt total ungerecht dass jemand wie ich der srbeiten geht, jeden tag stundenlange an- und heimfahrt auf sich nimmt und damit so viel geld an den th abführt dass bis zur rsb über 80% der gläubiger-forderungen beglichen sind, deutlich schlechter gestellt wird als jemand der zuhause sitzt, nix tut, keinen gläubiger befriedigt und auch gar nicht vor hat in die richtung was zu machen.

andererseits bin ich mittlerweile so weit, dass ich wenn ich nochmal vor der entscheidung stehen würde, es auch nicht anders machen würde.



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KarlPaul


Ja, Arbeit mit Werbungskosten bei Arbeitsweg macht in der Insolvenz wenig Sinn.
Selbst bei dem in meinem Fall maximal möglichen Netto von 3203,67 €, das ich auf dem
Arbeitsmarkt praktisch kaum erzielen kann, hätte ich nach Pfändung (-880,83 €),
Unterhalt (-466,00 €) und Kosten für 50 km Arbeitsweg (- 630,00 €)
lediglich 1226,84 € netto für mich.
Den fast gleichen Nettobetrag erziele ich mit einem "kleinen" Gehalt im Homeoffice
und dazu einem Minijob a 50 Stunden (in Fußweite) im Monat.
Den gleichen Betrag also mit weitaus weniger Aufwand ohne
Fahrtkosten. Da stimmt doch was nicht.
« Letzte Änderung: 04. Mai 2014, 08:07:45 von KarlPaul »
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