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Autor Thema: Neuer Lebenspartner in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2098 mal)

Dessertinn

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Neuer Lebenspartner in der Wohlverhaltensphase
« am: 29. Oktober 2010, 17:50:26 »

Hallo zusammen,
erstmal ein dickes Lob für dieses Forum hier!

Ich suche Hilfe bei folgender Frage:

Ich hab noch 1 Jahr vor mir und dann bin ich aus der Wohlverhaltensphase raus und hoffentlich dann auch Restschuldbefreit!
Zum 1.12.2010 ziehe ich zu meiner neuen Lebensgefährtin. Vorher lebte ich stets alleine und bin auch alleine in die Insolvenz gegangen!
Ich verdiene recht gut und hab 1.900 Euro netto. Davon bleiben mir ca. 1.200 Euro.
Meine Lebensgefährtin hat zwei Kinder und sie arbeitet Halbtags und verdient ca. 800 Euro netto. Sie besitzt ein Einfamilienhaus und bekommt Unterhalt für zwei Kinder sowie natürlich das Kindergeld.

Meine Frage nun:
Erhöht sich mein Freibetrag wenn ich eine "Bedarfsgemeinschaft" mit ihr gründe?

Wäre schön wenn ihr mir Infos dazu geben könntet!

Vielen Dank!

Gruß Udo
Gespeichert
 

horst69

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Re: Neuer Lebenspartner in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2010, 19:07:03 »

Hallo Udo !

Dein Freibetrag ändert sich nicht !

Es sei denn, Ihr würdet heiraten :-)

Kinder werden nur "gezählt" wenn sie leiblich sind.

Gruß Horst
Gespeichert
 
 

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