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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Neues Gesetz ab Juli 2014  (Gelesen 5510 mal)

marion12349

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Neues Gesetz ab Juli 2014
« am: 18. Mai 2013, 09:06:08 »

Hallo,ab nächstes jahr im Juli tritt das neue Gesetz in kraft,da ich in dieser zeit schon 5 jahre durch habe bedeutet das dann wenn ich die Verfahrenskosten trage das ich dann "frei" bin ?
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Timo30

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #1 am: 18. Mai 2013, 09:56:40 »

das neue Gesetz dürfte laufende Verfahren eigentlich gar nicht betreffen...
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Der_Alte

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #2 am: 18. Mai 2013, 10:50:05 »

Das Gesetz gilt lt. Beschluss für alle ab Juli 2014 neu eröffneten Verfahren.

Nur einige Teilbereiche wie z.B. die Kündungung von Anteilen an Wohngenossenschaften und die Regeln zum Insolvenzplan sollen auch für bereits eröffnete Verfahren gelten.
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Timo30

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #3 am: 18. Mai 2013, 10:52:10 »

Danke für die Info. Gibt es einen Link wo wo man genaueres nachlesen kann?
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Der_Alte

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #4 am: 18. Mai 2013, 10:58:32 »

z.B. bei f-sb.de
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ThoFa

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #5 am: 18. Mai 2013, 13:37:50 »

Hallo,

na da hat sich doch die ganze Lobbyarbeit der öffentlichen Schuldenberatungs-Mafia gelohnt. Denn was sehen meine alten Augen da im neuen § 305 InsO:

„auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners“

Good Bye Insosoft. Good Bye moderen Internetberatung. usw. usw.  :rougi:

Willkommen Wartezeit, die ja im Moment bei über ein Jahr im Durchschnitt liegt oder hat sich da etwas geändert?

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #6 am: 18. Mai 2013, 14:14:27 »

Es gibt keinen großen Grund zur Freude. Die Nachteile überwiegen. 290er-Versagungsanträge sind - soweit ich das lese - dann auch noch nach dem Schlusstermin jederzeit möglich. Die bisherige Sicherheit durch Einhalten der 295er-Obliegenheiten die angekündigte RSB auch zu erhalten, ist somit dahin. Man darf bis zum Schluss bibbern und noch darüber hinaus.

Die 35% Quote innerhalb der ersten drei Jahre lässt auf eine außergerichtliche Regulierungsmöglichkeit von 70% innerhalb von 6 Jahren schließen, was allgemein ausreicht, um eine AEV durchzusetzen, es sei denn, die Finanzämter sind mit im Spiel. Diese wiederum werden sich zukünftig einem AEV noch weit mehr als bislang verweigern, da eine Privilegierung durch 370 AO entgehend er bisherigen BGH Rechtssprechung dann möglich ist. Neben dem Insolvenzantragswahn werden sich die Finanzkassen zukünftig eine Standleitung den Streustrafbehörden legen.

Ein insgesamt schönes Desaster, würde ich sagen. Dem Volk wird hingen die vermeidliche "Verkürzung" der Wohlverhaltenphase als Gottesgeschenk verkauft.

Interessant ist aber u.A. folgendes:

(2)   Der  Antrag  auf  Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn

1.  dem Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens  oder  nach  diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt oder wenn ihm  die  Restschuldbefreiung  in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf  Eröffnung  des  Insolvenzverfahrens oder  nach  diesem  Antrag  nach  § 297 versagt worden ist oder

2. dem Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens  oder  nach  diesem Antrag Restschuldbefreiung nach § 290
Absatz 1 Nummer 5, 6 oder 7 oder nach § 296 versagt worden ist; dies gilt auch
im Fall des § 297a, wenn die nachträgliche Versagung auf Gründe nach § 290
Absatz 1 Nummer 5,  6  oder  7  gestützt worden ist.



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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Prinz Eisenherz

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #7 am: 19. Mai 2013, 01:03:25 »

Hallo bin gerade darauf Aufmerksam geworden.

Nun ich bin in der WSP.
Aber wieder mal stelle ich fest eine Menge § Böhmische Dörfer im Amtsdeutsch die niemand versteht.
Nun habe ich soviel geschrieben, aber Hoffnung, dass Deutsche Gesetze und alles drumrum Menschenrechtlich sind braucht man wohl auch dann nicht zu haben.
Wieder werden viele auf der Strecke bleiben.
Wieder werden Gesetze über und hinter betroffene gemacht von Personen die Nie in Not geraten werden aber auch noch nie Not zu leiden brauchten.
Urteile werden gefällt werden die aus Sicht von Gerechtigkeit einem Normalbürger unerklärlich bleiben.
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Nixmehrda

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #8 am: 19. Mai 2013, 11:55:38 »

Gratulation, auch sie haben den 2. Abschnitt erreicht!
Was verstehen Sie nicht an Ihren neuen Pflichten?
Diese sind doch auch hier im Forum unendlich oft erläutert?
Seien Sie froh das Sie nicht dem neuen Recht in der WVP unterliegen!
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Prinz Eisenherz

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #9 am: 19. Mai 2013, 13:10:04 »

Ja klar.
Nun habe ich NIXMEHRDA gestern diesen Entwurf mal aufgehabt.
Mir hat es aber leider an Zeit gefehlt mir das alles anzulesen.
Ich kenne auch nicht die Unterschiede zum derzeitigen Insolvenzrecht.
Ich kenn nur, dass wie ich mich selber verhalten soll und welche Pflichten ich habe.
Aber es ist auch so, dass es scheinbar wieder mal Verschlechterungen des normalen Schuldners über oder in der WVP gibt.
Das aber ist es was ich ja auch Kritisiere.
Der normale Bürger ist hier in Deutschland in allem Außen vor.
wieder auch da eine Änderung mit Neben § ohne ende.

1.  dem Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens  oder  nach  diesem Antrag Restschuldbefreiung erteilt oder wenn ihm  die  Restschuldbefreiung  in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf  Eröffnung  des  Insolvenzverfahrens oder  nach  diesem  Antrag  nach  § 297 versagt worden ist oder

Nehmen wir mal diesen Passus heraus.

Wie schnell kann es heutzutage sein, dass so eine Person wieder in Schulden gerät.

Ich habe ja so viel geschrieben.
Ich kann es nur an mich festmachen.
Leider da jeder Fall ja anders Läuft.

Derzeit wie gesagt noch nicht geschieden.
Rentner.
In Inso lebend.
Jetzt kommt es zum Scheidungsverfahren.
Es verbleibt mir aber soviel nach Pfändung, dass ich für Beratungshilfe oder Prozesskosten nicht in Frage komme.
Andererseits bedingt durch den Fall begründet geht es nicht ohne Anwalt.
Derzeit weiß ich aber nicht woher ich dafür das Geld nehmen soll um diesen zu Bezahlen.
Nun gesetzt der Fall ich würde mich ohne Anwalt einvernehmlich Scheiden lassen.
Der Versorgungsausgleich würde hergestellt.
Derzeit habe ich trotz Pfändung etwas mehr und komme so gerade über die Runden.
Basierend auf meine Fixkosten die Ich im vergangenden Jahr im Schnitt hatte waren es fast 1.200 €.im monatsschnitt ohne Lebensmittel oder sonstiges.
Ich denke nach herstellung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung ist es aber in etwa der Betrag von um 1.200 € Netto der mir dann zum Leben bleibt.
Für Lebensmittel, Kleidung,und was sonst noch so alles läuft bleibt nichts übrig.
Wohngeld bekommt man aber erst bei 840 €.
Das alles ist Natürlich ein wenig Grob, da ich die Zahlen noch nicht kenne, die ich dann tatsächlich noch bei einer Scheidung Versorgungsausgleich übrig hätte.
Derzeit weiß ich aber auch noch nicht wie es dann Einkommensteuermäßig sich Niederschlägt.
Ich bin derzeit dabei dies alles in Erfahrung zu bringen.
Sollte es aber so wie oben geschildert sein, wird es bei steigenden Kosten in Zukunft für alles im Leben darauf hinauslaufen wieder schnell in Schulden zu gelangen.
Ja und dann ?

Das alles ist
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waldi

Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #10 am: 19. Mai 2013, 14:51:44 »

Hallo Prinz Eisenherz,

bei monatlichen Fixkosten (für eine einzelne Person!) von 1.200,-€ wäre wohl dringend angeraten, diese auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

Ich kenne in meinem Umkreis keinen einzigen Rentner, der überhaupt eine Rente in dieser Höhe bezieht; und trotzdem verhungert keiner von denen, im Gegenteil.
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Prinz Eisenherz

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #11 am: 19. Mai 2013, 17:20:20 »

Das war bezogen aus 2011
Da war aber auch alles drin auch die Kosten wo ich mit meiner Tochter trotz verschiedener Mietwohnungen beide noch so Gewirtschaftet hatten als wenn wir noch einen gemeinsammen Haushalt geführt hätten.
Man sehe mir nach, dass ich hier nicht alles Aufführen kann, was so gelaufen ist.
Jedenfalls, ohne die Hilfe auch untereinander Finanziell hätte ich die letzten 1,5 Jahre so nicht schaffen können.


Ich zahle derzeit

510 € Miete.
 20 € Abschlag Strom.
 84 € Abschlag Gas
 70 € für TV. Tel. PC.
Dazu kommt aktuell noch im Schnitt auf dem Monat 23 € für GEZ und Konto
Dazu noch Rücklage für Einkommensteuer 150,00 €
Dadurch das ich aber auch eine Betriebsrente bekomme,zahlt mein ex Arbeitgeber die wie früher jeden Monat über eine Abrechnung anders wie die normale Rente mit Abrechnungsschein aus.
Dabei wird bei mir der Bruttobetrag nur zur ca die Hälfte die Steuer und andere Abzüge abgezogen. Den Rest muss ich mit der Steuerklärung jedes Jahr selber ans Finanzamt abführen.
Vergangenes Jahr waren das Basierend auf 10 Mon. Rente aus 2010 - 1.531,00 €
Ich denke dieses Jahr werden es wohl bestimmt an 1.700,00 €

Ergibt bis jetzt einen aktuellen Stand von fast 950.00 € fixkosten bis jetzt fast zur Mitte des Jahres 2013.
Nun muss ich mal Abwarten, was ich dann Ende des Jahres für Energie wirklich hinlegen muss.
Ich weiß ja nicht ob ich auskomme oder was Nachzahlen muss.
Daher die


Nun
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Prinz Eisenherz

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #12 am: 19. Mai 2013, 17:28:47 »

Trotzdem, bei 950 € und einer Rente nach Scheidung mit Versorgungsausgleich bei gut 40 Jährige Ehe gehe ich mal davon aus würde so bei mir für meine Frau gut und gerne um 1.000,00 € ausmachen.
Wenn es so kämme kommt das ja hin mit einer Restrente von um 1.200,00 €.
Meine Fixkosten verblieben dann knapp 250 €
Derzeit habe ich nach Pfändung etwas mehr

Allerdings gebe ich auch zu, die Tatsächlichen zahlen kenne ich noch nicht, darum ist es alles noch ein wenig Spekulatius.

Klar es ist ein wenig was wäre wenn !
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Tretgeber

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #13 am: 21. Mai 2013, 10:54:54 »

Wow,

das scheint ja mehr rück- als fortschritt zu sein!
Ohje!!

Soviel nun zur persönlichen Meinung.

Die regelungen betreffen ja "nur" ab dort an neue Verfahren, wobei manche Regelungen ja awohl auch für alte Verfahren gelten?

Ich befinde mich noch im eröffneten Verfahren.
Würden auf mich die neuen Regelungen der WVP allen vorran die Obliegenheiten zutreffen wenn:
a) die WVP schon vor der Gesetztesänderung beginnt?
b) die WVP nach der Gesetztesänderung beginnt?

Sollte dem so sein sollte, dass die neuen Regelungen zutreffen würden, könnte es ein "lustiges" Spiel werden.
Wenn ich da an einen Gläubiger denke, ohha. Da wird mir schon jetzt ganz übel und ich Miete glaub ich gleich nen Schlafplatz beim Amtsgericht, andernfalls kämm ich wohl dann nie mehr da raus, wenn ich kein noch so doofes, sinnloses und von Steine in den Weg gezeichnetes Schreiben verpassen möchte.

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Tretgeber
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Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 

Prinz Eisenherz

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Re: Neues Gesetz ab Juli 2014
« Antwort #14 am: 21. Mai 2013, 13:56:48 »

Nun sag ich ja.

Das mit dem Schlafplatz beim Amtsgericht, dass habe ich auch schon lange im Kopf. :dntknw:
Naja im ernst wird das wohl nicht gehen. :nono:
Was meinst du wie schnell du da fesgesetzt würdest bzw.Platzverbot wenn nicht sogar eine Anzeige am Hals haben.
Nun bin ich ja schon in der WVP drin und in drei Jahren raus.
Ich habe aber hier schon so oft geschrieben, dass ich die Gesetzgebung mit allen ihren § verfluche.
Denoch läuft es bei mir derzeit Ruhig ab.
Allerdings habe ich andere Sorgen zur Zeit.
Es geht sich um den versorgungsausgleich.
Auch da verhält sich der Staat wie die Räuber.
Es ist wie im Mittelalter.

Auch wegen diesem Grund nach einem Anwaltsgespräch zwecks Scheidung von meiner Frau im Jahr 2005/06 in einem Brief an mich gerichtet

Derzeit so stellte die Anwältin nach unserem persönlichen Gespräch in einer Zusammenfassung in einem damals an mich gerichteten Brief fest,sind Sie Vorruheständler.
Ihre Endgültige Verrentung wird jedoch erst in einiger Zeit erfolgen.

Die Trennung erfolgte aber schon 2004
Im Oktober 2010 bin ich dann in Rente gegangen.

Eine Inanspruchnahme des sogenannten RENTNERPRIVILEG kommt nach Ansicht und nach der Rechtlichen Meinung  der Frau Anwältin nach deren Überprüfung, damals für mich nicht in Betracht.
Ja und das stellte Sie lange vor der Zeit fest, bevor es 2009 zu einer Gesetzesänderung diesbezüglich im Versorgungsausgleich gab.Das und einiges andere haben mich dann bewogen, von mir aus keine Scheidung durchzuführen.[/b][/color]


Zur Erklärung.
Ich bin noch nicht geschieden.
Das hätte bedeutet, dass ich mit Beginn meiner Rentnerszeit sofort den Anteil meiner Frau innerhalb des Versorgungsausgleichs von meiner Rente Abgezogen bekommen hätte.
Bei meiner Schuldenlast 2010 mit den ich dann nach 10 Jahren Kampf immer noch drinsteckte und zwei Arbeitslosen Kindern mit denen ich in einer 4 Zimmerwohnung lebte noch unter 25 waren um Gelder von der ARGE zu bekommen um sich auf eigene Beine zu stellen, ich wäre nochmal bestrafft worden.

Der Gesetzgeber hat dieses Versorgungsausgleichsgesetuz nicht nur gemacht, weil es angeblich Gerechter und einfacher zu Handhaben ist, sondern auch und dass habe ich dieser Tage noch gelesen, weil es damals schon leere Rentenklasse gab.
Es stand sogar der Satz drin, damit hätte der Staat sämtliche Register gezogen.
So machen die es in der Steuerpolitik, im insolvenzrecht und Gott weiß noch bei vielen anderen Gesetzen.
Mich hätte eine Scheidung von mir aus durchgezogen, mindestens weitere 60.000 € gekostet.

Wahrscheinlich ist aber, dass meine Frau eine Scheidung von sich aus in kürze will.
Sie bekommt Armenrecht.
Derzeit ist Sie 58 Jahre alt.
Also so ganz komme ich da sicherlich über den Versorgungsausgleich meines Rentenabzugs nach einer Scheidung in die Staatskasse dann nicht hinaus.
Ja und wenn ich dann geschieden bin,falle ich in die Altersarmut komme aber keine Grundversorgung oder sonst was.
Wie beschrieben, bei einer Restrente von um ? 1.200 € Netto und Fixkosten von um 950 € bekomme ich wenn ich Hungere gerade mal etwas Lebensmittel abgedeckt.
Madam aber hat mit ihrem neuen dann aber mit zwei Renten ein gutes Leben, dass ich mir eigentlich Erarbeitet habe.

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