Hallo,
ich habe einen 23jährigen Sohn, der lt. IV als unterhaltspflichtige Person anerkannt wurde. So steht es geschrieben. "Damals" galt er noch als ausbildungsplatzsuchend; er wohnt noch bzw. wieder bei mir im Haushalt, d.h. er ist bei mir gemeldet, ist jedoch nur am Wochenende zu Hause. Die restliche Zeit verbringt er in der Klinik.
Nun ist es so, dass zwischenzeitlich feststeht, dass mein Sohn schwer psychisch erkrankt ist. Er ist absolut arbeitsunfähig, nein derzeit bescheinigt man ihm eine max. Arbeitsfähigkeit von 1 1/2 Std. am Tag.
Es ist eine langfristige Maßnahme geplant, wobei er sich dagegen sträubt, dies aber seine einzige Chance ist, jemals wieder ein halbwegs eigenständiges Leben führen zu können. Eine Betreuung für meinen Sohn soll angeordnet werden, wobei ich nicht diese Rolle übernehmen will und werde.
Da mein Sohn Halbwaise ist, habe ich einen Rentenantrag gestellt, Anspruch hat er wenn seine Erkrankung eine Behinderung darstellt. Dies ist nach Aussage der Ärzte absolut der Fall. Eine Entscheidung steht noch aus. Mein Sohn ist im übrigen freiwillig krankenversichert, die Kosten habe ich natürlich übernommen, da er über keinerlei Einnahmen verfügt.
Weiterhin wird noch ein Antrag beim Versorgungsamt gestellt werden müssen, damit quasi seine Behinderung amtlich abgesegnet wird und somit auch die Kindergeldkasse wiederum die Zahlungen aufnehmen würde.
Ich habe meinem IV vor ein paar Wochen einen aktuellen Gehaltsnachweis (verstehe einer dies, zumal mein Arbeitgeber jeden Monat punktlich den pfändbaren Betrag abführt) sowie Belege wegen der Unterhaltspflicht vorlegen müssen. Da ich bis auf die Aufnahme in der Klinik und einige Arztberichte noch keine Unterlagen habe, konnte ich naturgemäß nicht wirklich viele Unterlagen einreichen. Arztberichte will ich dem IV eh nicht vorlegen.
Was genau muss ich beachten ? Was passiert, wenn die Rentenkasse z.B. den Antrag auf Rentenzahlung ablehnen würde ? Sollte mein Sohn aus der Unterhaltspflicht dann rausfallen dann hätte ich wahrlich ein richtiges Problem. Die Kosten der Krankenversicherung und ja auch Taschengeld (wird kontrolliert über die Klinik ausgezahlt) und viele andere kleinen alltäglichen Dinge des Lebens bestreite ich nun mal. Da kommt schon ne ziemlich nette Summe monatlich zusammen.
Für den Fall, dass es zu dieser langfristigen Maßnahme kommen wird, würde der Landschaftsverband die Kosten übernehmen. Wird er diese dann zwangsläufig bei mir zurückfordern ?
Fragen über Fragen. Ich hoffe doch sehr, dass sich das eine oder andere Fragezeichen in meinem Kopf auflöst.
Liebe Grüße
MissTraut