Antworten #4 am: 16. Februar 2013, 00:58:22 »
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hi
Mein bishertiger Ablauf der Insolvenz.
1) Schuldenberatung dntknw
2) Eröffnung meines Insolvenzverfahrens 23.06.2010
3) Das Verfahren habe ich selber am 14.06.2010 beantragt.
4) Forderungen der Gläubiger waren bis zum 22.09.2010 beim TH anzumelden.
5) Das Verfahren wurde schriftlich durchgeführt.
6) Stichtag des ersten Prüfungstermins war der 08.07.2010
7) Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldungsformulare wurden ab dem 27.12.2010 zur Einsichtnahme im Amtsgericht niedergelegt.
Ich muss gestehen, dass ich bei keiner Versamlung dabei war aber auch selber mir diese Unterlagen im Gericht auch nicht angesehen habe.
8) Ich hatte die RSB beantragt.
9) Es wurde ein TH bestimmt und es wurde ein Gesprächstermin vereinbart was auch stattfand.
10) Mein Girokonto wurde wieder freigegeben.
11) Im Oktober bekam ich vom TH die Forderungsaufstellung meiner drei Gläubiger.
Ich hatte keinen Einwand.
12) Mein Gläubiger bei dem ich die geringsten Schulden hatte wurde als erster Rang geführt. Beide weiteren wurden mit ausfallforderung ebenfalls geführt.
13) Nachrangige Gläubiger wurden erneut aufgefordert, ihre Forderungen bis 04.11.2011 beim TH schriftlich anzumelden.
Jetzt erst fällt mir auf, es könnte sich im schreiben des Amtsgerichts auch um einem Datumsfehler handeln. Vielleicht handelt es sich um den 04.11.2010
Gleichzeitig wurde die Forderungen ab 04.11.2011 (2010 ?)so heißt es in dem Schreiben zur Einsicht für alle Beteiligten erneut ausgelegt. Für den gleichen Termin wurde ein Prüfungsstichtag festgelegt.
14) Am 31.08.2011 wurde mir vom A.G. mitgeteilt, dass mein TH den Schlussbericht vorgelegt hatte.
Man teilte mir mit, dass erst ein Gläubiger seine Forderungen zum Verfahren angemeldet hatte.
Dieser so schrieb mir das Gericht könnte von dem mir Gepfändeten Beträge zu 100 % befriedigt werden.
Wie ich später erfahren habe handelte es sich um dem Gläubiger der drei dem ich
100,00 € schuldete und der am ersten Rang geführt wurde.
Man teilte mir mit, dass sofern es dabei bleibt mir die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt werden könne.
Ich musste die RSB nochmal schriftlich beim A.G. beantragen.
Die Gläubiger wurden erneut aufgefordert ihre Forderungen zum Verfahren anzumelden.
Mir wurde geschrieben, dass erst danach ein Schlusstermin bestimmt werden könne.
Auch wurde ich darauf Aufmerksam gemacht, dass eine vorzeitige Erteilung nur in Betracht käme, wenn nicht noch unvorhergesehene Forderungen angemeldet würden.
15) Am 10.11.2011 wurde die Schlussrechnung des TH im A.G. geprüft und es wurden keine Einwendungen erhoben.
Es wurde der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Beteiligten erhielten erneut Gelegenheit bis zum 13.01.2012 schriftlich zu allem zu Stellung zu nehmen.
Das ganze wurde erneut im A.G zur Einsicht ausgelegt. Auch der Prüfungstermin wurde für diesen Tag fesgelegt.
Ich weiß nicht, ob ich das Recht eines Einspruchs vor Gericht gehabt hätte weil das so mit der Auslegerei und festsetzung der vielen Termine zur Einsichtnahme und Prüfungen benachteiligt wurde.
16) Jedenfalls wurde ich am 10.01.2012 davon in Kenntnis gesetzt, dass drei Gläubiger ihre Forderungen angemeldet hatten. Zwei davon waren als Ausfallforderung festgestellt. einer davon hat ihren ausfall dann kurz vor Schluss diesen Ausfall noch nachgewiesen.
Ich konnte also mit den bis dahin gepfändeten Beträge beide Gläubiger nicht mehr befrieden. Also war damit die vorzeitige RSB. gestorben.
17) am 10.02 2012 war die abschließende Anhörung der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren angeortnet worden. Die anortnung trat an Stelle des Schlusstermins. Es wurde alles im Internet bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung des TH wurde als Falsch deklariert und ein neuerlicher Termin neu bestimmt.
18) Am 10.02.2012 wurde mir dann auch die RSB versagt.
19) In einem weiteren Schreiben wurde mir dann mitgeteilt, dass der Schlussverteilung und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeortnet worden war.
Die Beteiligten erhielten wieder mal die Gelegenheit bis zum 04.05.2012 zur Schlussberechnungslegungdes TH, zum Schlussverzeichniss, Forderungen usw. usw. schriftlich Stellung zu nehmen. Es wurde wieder mal ausgelegt.
Was für ein Prozedere. Ick. heute noch Fassungslos.
20) Am 10.05.2012 wurde mir nun wie du sagtest die RSB angekündigt. lollol
21) am 04.06.2012 Restschuldbefreiung Rechtskräftig und Inso aufgehoben.
22) Beginn der WVP