Hallo bin neu hier und hoffe auf etwas Rat:
Ich befinde mich noch rund 2 Jahre in der WVP und habe gerade etwas Stress mit meinem TH, der mir eine Obliegenheitsverletzung vorwirft, weil ich eine Nebenbeschäftigung nach seiner Auffassung nicht unverzüglich gemeldet habe und ohne Zusammenrechnungsbeschluss die Abführung von pfändbaren Beträgen aus diesem Nebenjob anfordert.
Hintergrund: Ich übe eine Vollzeitbeschäftigung aus und habe eine Nebentätigkeit aufgenommen. Tatsächlicher Arbeitsbeginn war der 16.1., Arbeitsvertrag habe ich am 20.1. erhalten (rückwirkend zum 1.1.) und unterschrieben, TH und Amtsgericht am 23.1.informiert sowie mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, dass hier maximal die Hälfte des Einkommens anrechenbar ist, weil ich ja bereits eine Vollzeitbeschäftigung ausübe. Aufgrund des Einkommens aus der Hauptbeschäftigung sowie 2 Angehörigen ergab sich nach meiner Berechnung kein pfändbares Einkommen.
Mein TH hat allerdings beide Einkommen in voller Höhe zusammengerechnet und den entsprechenden Betrag von mir angefordert, woraufhin ich einen Zusammenrechnungsbeschluss angefordert habe. Er teilte mir mit, dass er diesen nicht vorlegen muss, ich ihn ja selbst beantragen kann und ich bei Nichtzahlung meine Obliegenheiten verletzen würde. Zwischenzeitlich hatte ich zum 29.2. meine Hauptbeschäftigung gekündigt, weil ich im Nebenjob einen unbefristeten Vollzeitvertrag mit höherem Gehalt angeboten bekam. Ich habe dann meinen TH nochmal mit Hinweis auf ein BGH Urteil zur Zusammenrechnung mit der Bitte um Prüfung des Vorgangs angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass aus meiner Sicht keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ebenso dem Amtsgericht diesen Sachverhalt geschildert. Von dort habe ich bisher keine Antwort, dafür hatte ich heute wieder einen Brief meines TH.
Er teilt mir nun mit, dass ich zur unverzüglichen Anzeige der Nebenbeschäftigung verpflichtet war, fordert weiterhin die aus seiner Sicht pfändbaren Beträge und teilt mir mit, dass dies eine Obliegenheitsverletzung darstellt. Außerdem teilt er mir mit, dass von der Beantragung eines Zusammenrechnungsbeschlusses abgesehen wurde, da mein alter Arbeitgeber ihn über das Ende der Beschäftigung unterrichtet hatte (hatte ich auch mitgeteilt).
Die einfachste Methode wäre sicher nun einfach zu zahlen, allerdings hatte ich hier Mehrkosten sowie einen 13 Stunden Tag und soweit ich mich eingelesen habe, liegt der TH m.E. hier nicht wirklich richtig.
Im Moment bin ich etwas ratlos bezüglich der weiteren Vorgehensweise, was im Sinne des Gesetzes bedeutet denn nun unverzüglich?
Herzlichen Dank schon mal!