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Autor Thema: P-Konto  (Gelesen 2611 mal)

friedchen

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P-Konto
« am: 14. Oktober 2011, 14:31:17 »

Hallo,

Wir sind seit 2006 in der Insolvenz und der Pfändbare Teil wird uns von der Rente abgezogen und an den TH überwiesen.

Müssen wir jetzt ebenfalls ein P-Konto einrichten? Von unserem Konto ist bisher nichts gepfändet worden.Wir sind jetzt ein wenig verunsichert.

Viele Grüße
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Achdujeh

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Re: P-Konto
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2011, 14:56:22 »

Hallo,

Wir sind seit 2006 in der Insolvenz und der Pfändbare Teil wird uns von der Rente abgezogen und an den TH überwiesen.

Müssen wir jetzt ebenfalls ein P-Konto einrichten? Von unserem Konto ist bisher nichts gepfändet worden.Wir sind jetzt ein wenig verunsichert.

Viele Grüße
Nein, ein P-Konto macht für Insolvenzler keinen Sinn. Und manchmal macht es nicht nur keinen Sinn, sondern sogar richtig Ärger. Also Finger weg davon.

FG Achdujeh
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friedchen

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Re: P-Konto
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2011, 15:45:28 »

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße
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NRW2007

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Re: P-Konto
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2011, 20:04:12 »

hallo,
wie sollte man sich in WHP bezüglich dem P-Konto verhalten ?
Ich bin voll berufstätig.... habe ein normales Girokonto.
 
Bisher dachte ich, daß in der Insolvenz die Pfändungen ausgesetzt wurden, ändert sich das denn jetzt auch ?
Es gibt ja immer Gläubiger die sich im Verfahren nicht gemeldet haben.... könnten die jetzt vor der Restschuldbefreiung doch noch durch Verstreckung an Ihr Geld kommen, wenn man kein P-Konto führt ?
Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: P-Konto
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2011, 21:19:20 »

Bisher dachte ich, daß in der Insolvenz die Pfändungen ausgesetzt wurden, ändert sich das denn jetzt auch ?
Nein.

Es gibt ja immer Gläubiger die sich im Verfahren nicht gemeldet haben.... könnten die jetzt vor der Restschuldbefreiung doch noch durch Verstreckung an Ihr Geld kommen, wenn man kein P-Konto führt ?
Nein.

FG Achdujeh

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