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Autor Thema: Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2393 mal)

Eisenhauer

  • Gast
Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode
« am: 10. April 2014, 17:28:08 »

Hallo zusammen,

mein Insovenzverfahren wurde am 18.01.10 eröffnet und ich befinde mich in der WVP. Da die Abtretungserklärung
für mein pfändbares Einkommen am 17.01.16 endet, weiß ich leider nicht wie es sich mit meiner jährlichen
Bonuszahlung verhält, welche ich immer mit dem Aprilgehalt rückwirkend für das letzte Jahr bekomme.

Kann mir hier eventuell jemand weiterhelfen und sagen ob mir dann im April 2016 auch noch einmal alles was über
der maximalen Pfändungsfreigrenze liegt voll gepfändet wird, oder interessiert es drei Monate nach Beendigung der Abtretungserklärung niemanden mehr. :rougi:

Vielen Dank schon einmal im voraus !
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 10. April 2014, 18:58:51 »

Nach dem Ende der Abtretungserklärung hat der Schuldner wieder die volle Verfügung über sein Einkommen. Der Treuhänder bekommt von einer Bonuszahlung im April, auch wenn damit die Jahresleistung honoriert wird, meiner Meinng nach nichts mehr.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
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  • Beiträge: 368
Re: Pfändung nach der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 14. April 2014, 12:09:05 »

Ja, so ist es auch bei mir.  :thumbup:
Gespeichert
 
 

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