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Autor Thema: Pfändungsabzug Lohn vor LBV?  (Gelesen 2290 mal)

PleiteCGN

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Pfändungsabzug Lohn vor LBV?
« am: 29. Juli 2015, 11:33:37 »

Hallo zusammen,

hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin im öffentlichen Dienst und der IK.
Ich zahle den Zwangbeitrag in die "Altersvorsorge" des öffentlichen Dienstes ein.
Bisher wurde der Pfändungsbetrag immer abgezogen, nachdem mein Anteil an der "betrieblichen Altersvorsorge" herausgerechnet wurde.
Im Juli wurde der Pfändungsbetrag vor Abzug des AN Anteils berechnet. Damit ist die Pfändung natürlich höher.
(der Abwickler für die Bezüge hat sich geändert)
Ist das so korrekt?

Gruß
PleiteCGN
Gespeichert
 

eidechse

Re: Pfändungsabzug Lohn vor LBV?
« Antwort #1 am: 30. Juli 2015, 18:07:50 »

Die Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgung sind als unpfändbar einzustufen, BGH Beschluss vom 15. 10. 2009 - VII ZB 1/09.
Gespeichert
 
 

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