"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Pfändungsbetrag falsch berechnet  (Gelesen 2329 mal)

Spike

Pfändungsbetrag falsch berechnet
« am: 11. Dezember 2014, 22:27:22 »

Hallo,

ich hätte mal wieder eine kurze Frage ;-)

Ich befinde mich mittlerweile auf der Zielgeraden, Ende WVP 10.08.2015

Nun kommt mir eine Frage auf, und zwar wird mein Pfändbarerbetrag direkt vom Arbeitgeber an den TH überwiesen.

Wer " haftet " dafür wenn falsch( zu wenig ) abgeführt wurde???

Ich oder der Arbeitgeber????


Danke und MfG
Gespeichert
 

waldi

Re: Pfändungsbetrag falsch berechnet
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2014, 12:29:07 »

Wenn der Drittschuldner (also der AG) sich für zuständig erklärt hat, haftet er natürlich für die Ordnungsmäßigkeit der Abführung pfändbarer Beträge.

Was nicht gleichbedeutend damit ist, dass er sich zu wenig einbehaltene Beträge nicht nachträglich vom Schuldner holen wird.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz