"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Pfändungsbetrag lt. Tabelle  (Gelesen 3704 mal)

moneypenny

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« am: 31. Januar 2008, 21:39:46 »

Ich blicke einfach nicht durch bei der Tabelle, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ist es richtig, dass mir bei einem monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 2764 €, bei einem unterhaltspflichtigen Kind und privater Krankenversicherung 527 € gepfändet werden? Lt. Tabelle wären es 702,05 € habe ich gelesen, aber da zählt die private Krankenversicherung ja auch noch irgendwie mit dazu, aber ich weiß nicht in welcher Höhe.

Danke vorab für Eure Hilfe!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #1 am: 31. Januar 2008, 22:18:47 »

 § 850e ZPO - Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes: 

1.  Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner

  a)  nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder

  b)  an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #2 am: 31. Januar 2008, 22:23:22 »

Faustregel:
gesetzliches Netto
- VWL
- KV/PV Beitrag (für Sie und ggf. das Kind)
+ AG Zuschuss
----------------------------
= Pfändungsnetto

Bei Ihnen also:

2764,-
- 527,-
+263,50
.............
= 2500,50

Bei 1 Unterhaltsberechtigten Person also 572,05 pfändbar.


Ich hoffe es war verständlich :wink:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

moneypenny

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #3 am: 31. Januar 2008, 22:37:30 »

Danke Paps,

DAS war jetzt sehr verständlich  :thumbup:

Da kann ich ja froh sein, dass mir ein paar Euro weniger abgezogen werden.

Grüße
Moneypenny
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #4 am: 31. Januar 2008, 22:56:43 »

Mal so nebenbei bemerkt:

Ziemlich gutes Netto; ziemlich Hohe KV
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

newman

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 34
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #5 am: 07. Februar 2008, 19:58:42 »

habt Ihr alle richtig gelesen?

Moneypenny die 2764,- € sind doch brutto oder? du mußt immer vom Netto ausgehen.

grüsse newman
Gespeichert
 

moneypenny

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #6 am: 07. Februar 2008, 22:43:12 »

@ NEWMAN

Hast DU richtig gelesen? Ich muss von dem Geld noch 680 € KV bezahlen!

Da ich mich schon seit September 2006 im Insolvenzverfahren befinde, weiß ich mittlerweile auch, dass man vom Netto ausgeht.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #7 am: 08. Februar 2008, 00:08:37 »

"Hast DU richtig gelesen? "

ja nun, recht hat aber doch er schon,
etwas höflicher sein wäre auch OK, nicht wahr?

Gruss
Feuerwald

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsbetrag lt. Tabelle
« Antwort #8 am: 08. Februar 2008, 19:51:56 »

Ob Brutto oder Netto ist für den Ansatz des Berechnungsbeispieles  doch egal.Wichtig war zu zeigen, das auch die PKV zu berücksichtigen ist.

Richtig ist, dass in meinem Beispiel von Netto ausgegangen wurde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz