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Autor Thema: Pfändungsfreibeträge bei der Ehefrau  (Gelesen 1934 mal)

DrPsycho

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Pfändungsfreibeträge bei der Ehefrau
« am: 29. April 2011, 18:53:41 »

Hallo

Bin etwas verwirrt.

Folgendes:

Ich und meine Frau sind beide in der PI und befinden uns in der WVP.

Mein Einkommen ca. 2000 Netto
Einkommen meiner Frau ca. 500-900€ je nach dem wie viel Dienste sie hat.

Kinder 3 Stück...... Davon 2 die von mir und meine Frau und eins wurde von
meine Frau mit in die Beziehung "gebracht".

Das Einkommen hat meine Frau erst seit diesem Monat.

Bei wie viel Personen bin ich jetzt zu Unterhalt verpflichtet.

2 Kinder ist klar.....
"mitgebrachte" Kind nicht
und Frau nachdem sie Arbeitet ja oder nein? :gruebel:
Wir sind verheiratet und es steht auch keine Trennung an  :cheesy:

Und wie sieht es bei meiner Frau aus? Wem ist sie zu Unterhalt verpflichtet?
Keinem, weil ich es schon bin bei unseren Kinder bin oder bei allen 3 Kinder? :gruebel:

Noch eine Frage nebenbei.....sind Feiertagszuschläge pfändbar?


Hoffe ich hab es verständlich erklärt.....bitte um Aufklärung


Danke!!!!

Lg René
Gespeichert
 

Fallera

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Re: Pfändungsfreibeträge bei der Ehefrau
« Antwort #1 am: 29. April 2011, 20:44:22 »

Ganz einfach:

Solange es keine GERICHTLICHE anderslautende Entscheidung gibt sind sie für 3 Personen (2 Kinder + Frau) und Ihre Frau für 4 Personen Unterhaltspflichtig (3 Kinder + Ehemann)

Feiertagszuschläge sind pfändbar.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

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