"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändungstabelle, Unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 4650 mal)

euch61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Pfändungstabelle, Unterhaltsberechtigte Personen
« am: 26. Juni 2010, 09:44:48 »

Hallo, hab mal wieder ein Verständnisproblem: Thema Pfändungstabelle

Ist-Zustand:
Meine Frau und ich befinden sich beide in der WVP, wir haben einen Sohn(3 Jahre). Meine Frau ist z.Zt. Haupverdiener und zahlt pfändbare Beträge gem.  Pfändungstabelle ( zwei Unterhaltsberechtigte, Sohn und Ehemann).

Geplant ist:
ab dem 01.07. arbeite ich wieder in Vollzeit und verdiene über der minimalen Pfändungsgrenze.

Frage 1:
Bin ich dann noch eine unterhaltsberechtigte Person, wird meiner Frau dann  nur eine unterhaltberechtigte Person ( Sohn) angerechnet ????

Frage 2:

Wem wird mein Sohn zugerechnet (Meiner Frau, mir oder beiden ????


Da meine Frau weiterhin Hauptverdiener bleibt, ist das ein Problem, welches sich auf unser gemeinsame Nettoeinkommen auswirkt.

PS.: Meine Treuhänderin will diese Thema erst mit mir besprechen sobald meine erste Gehaltsmitteilung vorliegt.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungstabelle, Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #1 am: 26. Juni 2010, 11:55:54 »

Frage 1:
Bin ich dann noch eine unterhaltsberechtigte Person, wird meiner Frau dann  nur eine unterhaltberechtigte Person ( Sohn) angerechnet ????


-> Sie sind zwar eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person, jedoch kann der TH einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO stellen. Das Gericht wird dann nach billigem Ermessen bestimmen, ob Sie wegen eigenen Einkünften weiterhin bei der Berechnung des Pfändungsbetrags zu berücksichtigen sind. Es ist wohl davon auszugehen, dass Sie wegen eigenen Einkünften nicht mehr zu berücksichtigen sind.

Frage 2:

Wem wird mein Sohn zugerechnet (Meiner Frau, mir oder beiden ????

-> Beiden. Wobei es ganz vereinzelt zu Versuchen eines m.E. absurden Kindersplitting kommt. 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz